Kann ich mit der BahnCard 2 Klasse auch 1 Klasse fahren?

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Upgrade in die 1. Klasse für BahnCard 100 Inhaber - Digitales Ticket mit eToken, einfache Fahrt, sofortige Buchung

Einlöseprozess:

Der eToken gilt als Zugang für den Spezialeinstieg www.bahn.de/upgrade1klasse. Dort können Sie Ihr Upgrade in die 1. Klasse als digitales Ticket erwerben, welches Sie als PDF speichern oder in die App DB Navigator laden können. Auf der exklusive Internet- Buchungsplattform wählen Sie die gewünschte Verbindung aus, auf der Ihr Upgrade in die 1. Klasse einmalig gültig sein soll.

Der eToken wird Ihnen per E-Mail in einem PDF-Anhang in der Regel am Tag nach Bestellung zugestellt; spätestens innerhalb von 4 Tagen. Bitte kontrollieren Sie im Prämienbestellprozess, ob Sie eine gültige E-Mail Adresse in den BahnCard-Services hinterlegt haben. Andernfalls nehmen Sie bitte die Hinterlegung oder Aktualisierung der E-Mail Adresse auf bahn.de über die BahnCard-Services unter www.bahn.de/bahncard-services vor. Bei fehlender oder nicht korrekt hinterlegter E-Mail Adresse erfolgt die Zusendung des eToken postalisch als Brief innerhalb von 10 Tagen.

Bitte beachten Sie:

  • Der eToken gilt als Zugangsberechtigung für die exklusive Internet- Buchungsplattform www.bahn.de/upgrade1klasse. Nach Buchungsabschluss verliert der eToken die Gültigkeit.
  • Bei dieser Prämienbuchung muss eine BahnCard 100 2. Klasse vorliegen. Im Buchungsprozess buchen Sie lediglich für 0 Euro ein 1. Klasse Ticket hinzu. Die genauen Schritte der Buchung können Sie der Schritt für Schritt Anleitung in den Prämieninformationen entnehmen.
  • Die durch den eToken erworbene Prämienfahrkarte "1. Klasse Upgrade" ist nur in Verbindung mit einer BahnCard 100 2. Klasse gültig. Bei einer Fahrkartenkontrolle ist die Prämienfahrkarte zusammen mit der BahnCard 100 vorzulegen.
  • Die Prämienfahrkarte berechtigt zu einer einfachen Fahrt in Zügen der Produktklassen ICE und/oder IC/EC (ggf. inkl. Nahverkehrsanteil) in Verbindung mit einer BahnCard 100 2. Klasse. Die BahnCard 100 gilt als 2. Klasse Fahrkarte.
  • Die Prämienfahrkarte gilt zu Fahrt auf der Strecke (nur innerhalb Deutschlands), in den Zügen und zu Tage/Zeiten, die auf der Prämienfahrkarte bezeichnet sind (Zugbindung).
  • Die Anzahl der pro Zugverbindung verfügbaren Sitzplätze ist begrenzt. Bei Auslastung ist eine Buchung nicht möglich (kontingentiert) bzw. ist eine andere Verbindung zu wählen.
  • Die Prämienfahrkarte "1. Klasse Upgrade" beinhaltet eine kostenfreie Sitzplatzreservierung.
  • Bis zu vier Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren reisen kostenlos mit. Bitte geben Sie mitreisende Kinder bei der Buchung der Prämienfahrkarte als digitales Ticket an.
  • Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit anderen Aktionsangeboten, Gutscheinaktionen oder BahnBonus Prämien.
  • Die Prämie enthält die Zugangsberechtigung für die DB Lounge inkl. Premium-Bereich.
  • Umtausch, Erstattung oder (Teil-)Auszahlung ist ausgeschlossen.

Discussion:

Frage: Upgrade 1. Klasse mit Fahrschein 2. Klasse

(zu alt für eine Antwort)

Hallo,

ich möchte mit dem ICE von Mannheim nach Köln und zurück fahren. Wenn
ich einen Fahrschein 2. Klasse für diese Reise bereits besitze, kann ich
dann durch Nachzahlen ein Upgrade zur 1. Klasse erwerben, und wenn ja,
geht das Online?

Natürlich habe ich vorher recherchiert und auch einige Treffer erhalten.
So heißt mein Ansinnen im Bahnjargon wohl "Übergang", und man soll den
kontrollierenden Zugbegleiter einfach auf den Wunsch hinweisen und kann
dann im Zug den Aufschlag zahlen. Die letzten gefundenen Infos /
Postings sind aber schon ein paar Jahre alt, daher wollte ich sicher
sein, daß das in unserer schnellebigen Welt noch stimmt.

Wie kriege ich raus, was das kostet? Bahncard jeglicher Ausprägung ist
nicht vorhanden.

Danke im voraus für zweckdienliche Hinweise.

Gruß
Andreas

Post by Andreas Iwanowitsch
ich möchte mit dem ICE von Mannheim nach Köln und zurück fahren. Wenn
ich einen Fahrschein 2. Klasse für diese Reise bereits besitze, kann ich
dann durch Nachzahlen ein Upgrade zur 1. Klasse erwerben, und wenn ja,
geht das Online?

Nur, wenn Du einen Normalpreis hast, dann zahlst Du einfach die
Differenz, das geht auch noch ohne Aufpreis direkt beim Zugpersonal.
Mit Bahncard 2. Klasse zahlst Du die Differenz zum Vollpreis 1.
Klasse, mit Bahncard 1. Klasse die zum entsprechend Deiner Bahncard
ermäßigten Fahrpreis 1. Klasse.

Hast Du einen Sparpreis oder irgendwas mit Zugbindung, bedeutet
Upgrade den Erwerb eines neuen Fahrscheines zum Normalpreis 1. Klasse,
während der andere verfällt, sofern Du ihn nicht schon vor
Fahrtantritt gegen Abzug von 15 Euro Stornokosten storniert hast.

Besser also gleich Erster buchen. Bei Sparpreisen ist die Differenz
oft nur gering.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Post by Reinhard Greulich

Post by Andreas Iwanowitsch
ich möchte mit dem ICE von Mannheim nach Köln und zurück fahren. Wenn
ich einen Fahrschein 2. Klasse für diese Reise bereits besitze, kann ich
dann durch Nachzahlen ein Upgrade zur 1. Klasse erwerben, und wenn ja,
geht das Online?

Nur, wenn Du einen Normalpreis hast, dann zahlst Du einfach die
Differenz, das geht auch noch ohne Aufpreis direkt beim Zugpersonal.
Mit Bahncard 2. Klasse zahlst Du die Differenz zum Vollpreis 1.
Klasse, mit Bahncard 1. Klasse die zum entsprechend Deiner Bahncard
ermäßigten Fahrpreis 1. Klasse.
Hast Du einen Sparpreis oder irgendwas mit Zugbindung, bedeutet
Upgrade den Erwerb eines neuen Fahrscheines zum Normalpreis 1. Klasse,
während der andere verfällt, sofern Du ihn nicht schon vor
Fahrtantritt gegen Abzug von 15 Euro Stornokosten storniert hast.
Besser also gleich Erster buchen. Bei Sparpreisen ist die Differenz
oft nur gering.

Danke für die Info. Es ist ein Normalpreis, daher machbar.

"Besser gleich Erster buchen" geht, wenn man Herr seiner Reisen ist, das
ist im Berufsleben nicht immer der Fall.

Gruß Andreas

Andreas Iwanowitsch schrieb:

[Übergang 2.->1. Klasse]

Post by Andreas Iwanowitsch

Post by Reinhard Greulich
Nur, wenn Du einen Normalpreis hast, dann zahlst Du einfach die
Differenz, das geht auch noch ohne Aufpreis direkt beim Zugpersonal.
Mit Bahncard 2. Klasse zahlst Du die Differenz zum Vollpreis 1.
Klasse, mit Bahncard 1. Klasse die zum entsprechend Deiner Bahncard
ermäßigten Fahrpreis 1. Klasse.

[...]

Post by Andreas Iwanowitsch
"Besser gleich Erster buchen" geht, wenn man Herr seiner Reisen ist, das
ist im Berufsleben nicht immer der Fall.

Man würde also in diesem Fall am besten eine BahnCard 1. Klasse
erwerben, weil dann der Arbeitgeber den Vollpreis 2. Klasse bezahlt
und man nur noch den Übergang auf den rabattierten Preis 1. Klasse
selbst zahlen muss, richtig?

(Und der Erwerb einer BahnCard 2. Klasse wäre der Super-GAU.)

-thh

Post by Thomas Hochstein
Man würde also in diesem Fall am besten eine BahnCard 1. Klasse
erwerben, weil dann der Arbeitgeber den Vollpreis 2. Klasse bezahlt
und man nur noch den Übergang auf den rabattierten Preis 1. Klasse
selbst zahlen muss, richtig?

Nicht, wenn das Bundesreisekostenrecht angewendet wird, das auch viele
nicht öffentliche Arbeitgeber übernehmen. Danach ist eine privat
vorhandene Bahncard für Dienstreisen einzusetzen, und sofern der AG
nur die 2. Klasse bezahlen mag (oder nach BRKG bei Reisen bis zu 3
Stunden), ist dies der Fahrpreis 2. Klasse *mit* BC-Rabatt. BC 1.
Klasse nützt trotzdem, weil dann per Aufzahlung der Differenz auf die
Erste upgraded werden kann. Ohne passende Bahncard muss der Vollpreis
1. Klasse gezahlt werden.

Gruß - Reinhard (spricht hier aus Erfahrung)

--
70086
~=@=~

Post by Reinhard Greulich
Nicht, wenn das Bundesreisekostenrecht angewendet wird, das auch viele
nicht öffentliche Arbeitgeber übernehmen. Danach ist eine privat
vorhandene Bahncard für Dienstreisen einzusetzen,

Wobei ich mich immer Frage wie das der AG wissen (private BC vorhanden) und
durchsetzen will. Für einen Beamten könnte ich da was konstruieren, aber
für den kompletten Rest?

Post by markus philippi
Wobei ich mich immer Frage wie das der AG wissen (private BC vorhanden) und
durchsetzen will.

Er schreibt's halt vor. Im Regelfall genügt das.

Post by markus philippi
Für einen Beamten könnte ich da was konstruieren, aber
für den kompletten Rest?

Wo siehst Du da insoweit einen Unterschied?

Grüße,
-thh

Post by Thomas Hochstein

Post by markus philippi
Für einen Beamten könnte ich da was konstruieren, aber
für den kompletten Rest?

Wo siehst Du da insoweit einen Unterschied?

Wie geschrieben, konstruiert...
Da Beamter alimentiert wird könnte man argumentieren das er "Vorteile" dem
Dienstherrn zur Verfügung stellen muss.
Für Entgeltempfänger gilt das keinesfalls.

Post by markus philippi
Wobei ich mich immer Frage wie das der AG wissen (private BC vorhanden) und
durchsetzen will.

Über den Arbeitsvertrag bzw. das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Wenn du das verschweigst, wäre das ein Vertrauensbruch, mithin ein
Kündigungsgrund.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Hat schon mal jemand im " realen Leben " eine solche Regelung in
einem Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung gesehen?

Ja, mehrmals, es gibt mW auch entsprechende Urteile dazu. Da die
Nutzung nicht mit Nachteilen fuer den AN verbunden ist, erscheint
das auch nachvollziehbar.

--
Best Regards
helmut springer panta rhei

Helmut Springer schrieb

Post by Helmut Springer

Hat schon mal jemand im " realen Leben " eine solche Regelung in
einem Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung gesehen?

Ja, mehrmals, es gibt mW auch entsprechende Urteile dazu. Da die
Nutzung nicht mit Nachteilen fuer den AN verbunden ist, erscheint
das auch nachvollziehbar.

Werden die Praemienpunkte fuer eine zuggebundene Fahrkarte
eingesetzt, so ist das durchaus mit nennenswerten Nachteilen
fuer den AN verbunden. Damit sollte es dann doch wieder
problemlos sein.

Hans CraueI

Post by Hans CraueI

Post by Helmut Springer
Ja, mehrmals, es gibt mW auch entsprechende Urteile dazu. Da die
Nutzung nicht mit Nachteilen fuer den AN verbunden ist, erscheint
das auch nachvollziehbar.

Werden die Praemienpunkte fuer eine zuggebundene Fahrkarte

Dann sammelst Du eben keine Praemienpunkte fuer die Dienstfahrt.

--
Best Regards
helmut springer panta rhei

Post by Reinhard Greulich

Post by Thomas Hochstein
Man würde also in diesem Fall am besten eine BahnCard 1. Klasse
erwerben, weil dann der Arbeitgeber den Vollpreis 2. Klasse bezahlt
und man nur noch den Übergang auf den rabattierten Preis 1. Klasse
selbst zahlen muss, richtig?

Nicht, wenn das Bundesreisekostenrecht angewendet wird, das auch viele
nicht öffentliche Arbeitgeber übernehmen. Danach ist eine privat
vorhandene Bahncard für Dienstreisen einzusetzen,

Ja, schon. Aber ...

Post by Reinhard Greulich
und sofern der AG
nur die 2. Klasse bezahlen mag (oder nach BRKG bei Reisen bis zu 3
Stunden), ist dies der Fahrpreis 2. Klasse *mit* BC-Rabatt.

... das setzt doch voraus, dass eine Bahncard 2. Klasse privat
vorhanden ist. Ist sie nicht vorhanden (sondern nur eine BC first),
kann sie dementsprechend auch nicht eingesetzt werden.

Daher ja gerade die Überlegung, dass es dann sinnvoller wäre, eben
gerade keine BC 2. Klasse zu erwerben, sonderne eine BC first.

Grüße,
-thh

Post by Thomas Hochstein
... das setzt doch voraus, dass eine Bahncard 2. Klasse privat
vorhanden ist. Ist sie nicht vorhanden (sondern nur eine BC first),
kann sie dementsprechend auch nicht eingesetzt werden.

Moment. Die BC 1. Klasse gilt auch für Fahrkarten 2. Klasse. Genau so,
wie man sich auch mit einer Fahrkarte 1. Klasse in die 2. setzen darf.
Nur eben nicht umgekehrt.

Post by Thomas Hochstein
Daher ja gerade die Überlegung, dass es dann sinnvoller wäre, eben
gerade keine BC 2. Klasse zu erwerben, sonderne eine BC first.

An dem Betrag, den der AG zahlt, ändert sich nichts. An den
Gesamtkosten der Fahrt, also auch am Aufpreis natürlich schon.

Aber mal was Anderes: Nehmen wir mal an, ich hätte eine BC50F und eine
Fahrkarte 2. Klasse ohne BC-Rabatt. Kriege ich dann beim Übergang was
raus? Oder gibt es den Übergang "nur" umsonst? oder wie?

Auf Wiederlesen

Michael

--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!

Post by Michael Zink
Aber mal was Anderes: Nehmen wir mal an, ich hätte eine BC50F und eine
Fahrkarte 2. Klasse ohne BC-Rabatt. Kriege ich dann beim Übergang was
raus? Oder gibt es den Übergang "nur" umsonst? oder wie?

*lach* Sehr cool. Probier' es mal aus!

mfG Paul

Post by Paul Muster
*lach* Sehr cool. Probier' es mal aus!

Der Spaß, oder besser die Neugier ist leider nicht so stark, daß ich
mir nur deßwegen eine BC50F zulegen würde ...

Auf Wiederlesen

Michael

--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!

Post by Michael Zink

Post by Thomas Hochstein
... das setzt doch voraus, dass eine Bahncard 2. Klasse privat
vorhanden ist. Ist sie nicht vorhanden (sondern nur eine BC first),
kann sie dementsprechend auch nicht eingesetzt werden.

Moment. Die BC 1. Klasse gilt auch für Fahrkarten 2. Klasse.

Ah!

Das war mir wirklich neu. Danke.

Post by Thomas Hochstein

Post by Michael Zink

Post by Thomas Hochstein
... das setzt doch voraus, dass eine Bahncard 2. Klasse privat
vorhanden ist. Ist sie nicht vorhanden (sondern nur eine BC first),
kann sie dementsprechend auch nicht eingesetzt werden.

Moment. Die BC 1. Klasse gilt auch für Fahrkarten 2. Klasse.

Ah!
Das war mir wirklich neu. Danke.

Ehrlich?

Grüße
Marc

--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | //www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

[...]

Ja.

Auf den Gedanken bin ich nie auch nur gekommen, obschon er natürlich
irgendwo naheliegend ist. Durchaus kundenfreundlich.

-thh

Post by Thomas Hochstein
Auf den Gedanken bin ich nie auch nur gekommen, obschon er natürlich
irgendwo naheliegend ist. Durchaus kundenfreundlich.

Es gab schon kundenfreundlichere Zeiten. Möchte man heute mit einer BC
2. Klasse in die Erste upgraden, braucht man einen Vollpreis 1.
Klasse. BC 2. Klasse gilt in der Ersten nicht, also auch nicht der
rabattierte Fahrschein. Früher[tm] zahlte man nur die Differenz beider
Vollpreise auf. Im Ergebnis lief das auf 1. Klasse fahren, 2. Klasse,
jedoch Vollpreis, zahlen hinaus. Jetzt 1. Klasse fahren, 1. Klasse
zahlen. Das ist durchaus nicht unlogisch, aber eben: früher war mehr
Lametta.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Post by Reinhard Greulich

Post by Thomas Hochstein
Auf den Gedanken bin ich nie auch nur gekommen, obschon er natürlich
irgendwo naheliegend ist. Durchaus kundenfreundlich.

Es gab schon kundenfreundlichere Zeiten. Möchte man heute mit einer BC
2. Klasse in die Erste upgraden, braucht man einen Vollpreis 1.
Klasse. BC 2. Klasse gilt in der Ersten nicht, also auch nicht der
rabattierte Fahrschein.

Ganz so schlimm ist es nun doch nicht. Jedenfalls nach Punkt 2.6.2 der
Beförderungsbedingungen zahlt man für den Übergang die Differenz
zwischen dem rabattierten 2.-Klasse-Preis und dem vollen 1.-Klasse-Preis.
Der rabattierte Fahrschein wird also angerechnet.

Im Endergebnis zahlt man natürlich den vollen Preis 1. Klasse.

... Martin

Post by Martin Bienwald
Jedenfalls nach Punkt 2.6.2 der
Beförderungsbedingungen zahlt man für den Übergang die Differenz
zwischen dem rabattierten 2.-Klasse-Preis und dem vollen 1.-Klasse-Preis.
Der rabattierte Fahrschein wird also angerechnet.

Schon, aber im Ergebnis zahlt man den unrabattierten Vollpreis 1.
Klasse; die aufzuzahlende Differenz ist halt umso größer. Früher[tm]
zahlte man nur die Differenz zwischen den beiden Vollpreisen auf, auch
wenn die 2. Klasse rabattiert war.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Post by Reinhard Greulich

Post by Martin Bienwald
Jedenfalls nach Punkt 2.6.2 der
Beförderungsbedingungen zahlt man für den Übergang die Differenz
zwischen dem rabattierten 2.-Klasse-Preis und dem vollen 1.-Klasse-Preis.
Der rabattierte Fahrschein wird also angerechnet.

Schon, aber im Ergebnis zahlt man den unrabattierten Vollpreis 1.
Klasse; die aufzuzahlende Differenz ist halt umso größer. Früher[tm]
zahlte man nur die Differenz zwischen den beiden Vollpreisen auf, auch
wenn die 2. Klasse rabattiert war.

Ja. Allerdings las sich dein Text für mich so, als könne man gar
nicht mehr aufzahlen, sondern müsse für die 1. Klasse einen komplett
neuen Fahrschein lösen. Ich habe daraufhin erstmal in den Beförderungs-
bedingungen nachgesehen, ob es eine neuerliche Änderung gab ... und
festgestellt, daß dem nicht so ist.

... Martin

Post by Martin Bienwald
Ja. Allerdings las sich dein Text für mich so, als könne man gar
nicht mehr aufzahlen, sondern müsse für die 1. Klasse einen komplett
neuen Fahrschein lösen.

Zugegeben: mir ist es ein wenig schwer gefallen, den Unterschied
vernünftig zu erklären.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Post by Thomas Hochstein

[...]

Ja.
Auf den Gedanken bin ich nie auch nur gekommen, obschon er natürlich
irgendwo naheliegend ist. Durchaus kundenfreundlich.

Früher[tm] war es sogar so, dass man mit einer BC 2. Klasse auch bei
einer Fahrt in der 1. Klasse Rabatt bekam: Man zahlte den rabattierten
Fahrpreis 2. Klasse und den Aufpreis in voller Höhe. Erst eine BC 1.
Klasse rabattierte auch den Aufpreis.

Damals habe ich mir das öfter in vollen Zügen gegönnt.

Heute hilft die BC 2. Klasse in der 1. Klasse überhaupt nichts mehr,
man zahlt den unrabattierten Normalpreis der 1. Klasse. Ich habe
seitdem die erste Klasse nur auf Freifahrten gesehen. So kann man sich
auch Umsatz kaputt machen.

Grüße
Marc

--
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Post by Marc Haber
Heute hilft die BC 2. Klasse in der 1. Klasse überhaupt nichts mehr,
man zahlt den unrabattierten Normalpreis der 1. Klasse. Ich habe
seitdem die erste Klasse nur auf Freifahrten gesehen. So kann man sich
auch Umsatz kaputt machen.

Man muss die 1. Klasse schließlich für billige Sparpreise und
Familienkinder frei halten. Spontanklassenwechsler machen da bloß das
Controlling kaputt.

Gruß,
Martin

Post by Martin Hoffmann

Post by Marc Haber
Heute hilft die BC 2. Klasse in der 1. Klasse überhaupt nichts mehr,
man zahlt den unrabattierten Normalpreis der 1. Klasse. Ich habe
seitdem die erste Klasse nur auf Freifahrten gesehen. So kann man sich
auch Umsatz kaputt machen.

Man muss die 1. Klasse schließlich für billige Sparpreise und
Familienkinder frei halten. Spontanklassenwechsler machen da bloß das
Controlling kaputt.

Nope - da Sparpreise auch in der 1. Klasse kontingentiert sind.

Für Spontanklassenwechsler sei an die Existenz der klassenlosen BahnCard
erinnert, die die DB in den Varianten BC25, BC50 und BC100 feilbietet.
Der die jeweilige BahnCard auszeichnende BahnCard lässt sich auch bei
Reisen in der 2. Klasse realisieren.

Oliver Schnell

Post by Oliver Schnell
Für Spontanklassenwechsler sei an die Existenz der klassenlosen BahnCard
erinnert, die die DB in den Varianten BC25, BC50 und BC100 feilbietet.

Die kann ich mir beim besten Willen nicht schönrechnen.

Grüße
Marc

--
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Post by Marc Haber

Post by Oliver Schnell
Für Spontanklassenwechsler sei an die Existenz der klassenlosen
BahnCard erinnert, die die DB in den Varianten BC25, BC50 und BC100
feilbietet.

Die kann ich mir beim besten Willen nicht schönrechnen.

Du bist zu intelligent, um realitätsnah betriebswirtschaftlich rechnen
zu können.

Jeder andere außer Dir hätte speziell bei Deiner Bahnaffinität längst
eine BC100. Sechshundert Euro im Monat, was ist das denn ?

Die Mehrwertsteuer kannst als Vorsteuer vollständig abziehen, bleiben
500,-- Rest. Eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel
an Deinem Wohnort schlägt mit etwa 100,-- zu Buche, die ziehen wir ab.

Wenn Du 1. Klasse fährst, brauchst Du nix zu reservieren, sparst Du dir
50,-- Reservierungsgebühren pro Monat. Bei der BC100 springen außerdem
noch mindestens vier Freifahrten für Dritte heraus, die ich 'mal mit
1.200,-- bewerte, macht 100,-- pro Monat.

Und jetzt willst Du mir erzählen, daß 250,-- im Monat für Fahrtkosten
bei DEINEM Reiseprofil zuviel ist ?

Wenn Du jetzt sagst, "Das kriege ich aber billiger hin!", dann behaupte
ich, das ist eine psychopathologisch relevante Störung. Typisch "Geek",
Ihr habt kein ausgewogenes Selbstwertgefühl: Nehmen wir an, mit den
Schnäppchenpreisen würdest Du 100,-- Euro sparen, womit erkaufst Du dir
das aber ? Stundenlanges "Preisoptimieren" -- ist Dir das Deine Zeit
wert ? Bist *** DU *** dir keine 100,-- im Monat wert ? Und denke
doch auch 'mal an Deinen Steuerberater ! Der arme Kerl tut mir ja schon
bei dem Gedanken an Deine monatliche Fahrscheinsammlung leid.

Abgesehen davon, jenseits aller "Businesspläne": Daduch, daß Du nicht
mehr nach strengem Fahrplan, quasi als Hartmuts Marionette, geführt
wirst, machst Du bessere, lockerere und entspanntere Geschäfte.

Gruß Hans

Post by Hans Bonfigt
Jeder andere außer Dir hätte speziell bei Deiner Bahnaffinität längst
eine BC100. Sechshundert Euro im Monat, was ist das denn ?

Dazu ist dann, wenn man den Mehrpreis für die Erste wegen der im
Verhältnis zum Aufpreis geringen Mehrleistung nicht einsieht, die
BC100 2. noch mal 'n guten Tick billiger.

Post by Hans Bonfigt
Wenn Du jetzt sagst, "Das kriege ich aber billiger hin!", dann behaupte
ich, das ist eine psychopathologisch relevante Störung. Typisch "Geek",
Ihr habt kein ausgewogenes Selbstwertgefühl: Nehmen wir an, mit den
Schnäppchenpreisen würdest Du 100,-- Euro sparen, womit erkaufst Du dir
das aber ? Stundenlanges "Preisoptimieren" -- ist Dir das Deine Zeit
wert ? Bist *** DU *** dir keine 100,-- im Monat wert ? Und denke
doch auch 'mal an Deinen Steuerberater ! Der arme Kerl tut mir ja schon
bei dem Gedanken an Deine monatliche Fahrscheinsammlung leid.

Ich zahle auch gern bissl mehr, wenn ich dann den Scheiß mit
Fahrscheinkauf nicht mehr an der Backe habe, einfach in einen Zug
einsteige, und gut is' das. Ich komme wegen des feuchtfröhlichen
Abends bei Freunden in Essen morgens später aus der Hotelkoje, so wie
gestern? Kein Thema, nehme ich 'n Zug später. Ich will spontan mit der
U-Bahn irgendwo hin? Kein Getue mit kryptischem Verbundsgedöns am
Automaten, einfach einsteigen, und gut. Einfach der Zugewinn an
Komfort, Bequemlichkeit, Lebensqualität - der würde es nicht
rechtfertigen, könnte ich vielleicht durch Optimieren 'n Fuffi im
Monat sparen.

Post by Hans Bonfigt
Abgesehen davon, jenseits aller "Businesspläne": Daduch, daß Du nicht
mehr nach strengem Fahrplan, quasi als Hartmuts Marionette, geführt
wirst, machst Du bessere, lockerere und entspanntere Geschäfte.

Auch privat ists so viel entspannter. Und wenn ich (was selten
vorkommt) mal geschäftlich verreisen muß, nehme ich auch nach
Möglichkeit die Bahn. Wo sonst gibt es das, daß die Zeit fürs
Frühstück oder Feierabendbierchen oder fürs Pennen oder aus dem
Fenster Glotzen als Arbeitsszeit gilt? :)

-ras

--
Ralph A. Schmid
//www.schmid.xxx/ //www.db0fue.de/
//www.bclog.de/ //www.kabuliyan.de/

Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Ich zahle auch gern bissl mehr, wenn ich dann den Scheiß mit
Fahrscheinkauf nicht mehr an der Backe habe, einfach in einen Zug
einsteige, und gut is' das. [...]

Ist halt immer die Frage, wieviel man faehrt.

In den letzten 15 Jahren waren meine Gesamtausgaben fuer Mobilitaet
rund 30 kEuro (da sind dann aber auch schon so Dinge wie
Langstreckenfluege und Mietwagen mit dabei). Eine BC100 liesse sich
damit noch nicht einmal schoenrechnen, wenn es sie hier gaebe. Da

Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Ich komme wegen des feuchtfröhlichen Abends bei Freunden in Essen
morgens später aus der Hotelkoje, so wie gestern? Kein Thema,
nehme ich 'n Zug später.

...solche Stunts noch woechentlich zum Bordpreis machen, falls
erforderlich.

Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Und wenn ich (was selten vorkommt) mal geschäftlich verreisen muß,
nehme ich auch nach Möglichkeit die Bahn.

Das mache ich eh auch schon...

Servus,
Stefan

--
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Stefan - die letzte Bejahung des Universums!
(Sloganizer)

Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Ist halt immer die Frage, wieviel man faehrt.

Eh klar, immer.

Ich fahre halt täglich schon mal einfach 45 km mit der Bahn zur
Arbeit. Sind 900 km pro Woche als Fixum. Und dann halt viele Touren an
den WE.

-ras

--
Ralph A. Schmid
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Post by Ralph A. Schmid, dk5ras

Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Ist halt immer die Frage, wieviel man faehrt.

Eh klar, immer.
Ich fahre halt täglich schon mal einfach 45 km mit der Bahn zur Arbeit.
Sind 900 km pro Woche als Fixum. Und dann halt viele Touren an den WE.

Ich schaetze, abseits des Szenarios "Pendler" wird es keine nennenswerte
Anzahl an Faellen geben, wo sich eine BC100 finanziell lohnt.

Servus,
Stefan

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Stefan, mit dem dummen Streif der Liebeslust.
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Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)

Post by Ralph A. Schmid, dk5ras

Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Ist halt immer die Frage, wieviel man faehrt.

Eh klar, immer.
Ich fahre halt täglich schon mal einfach 45 km mit der Bahn zur Arbeit.
Sind 900 km pro Woche als Fixum. Und dann halt viele Touren an den WE.

Ich schaetze, abseits des Szenarios "Pendler" wird es keine nennenswerte
Anzahl an Faellen geben, wo sich eine BC100 finanziell lohnt.

Wenn Du Wochenendpendeln schon als Pendeln zählst, ja.

Ich kenne auch jemanden, der in Karlsruhe lebt und arbeitet, aber
einmal in der Woche beruflich nach Montabaur und mehrmals im Monat
nach München und Zweibrücken fährt, und der aus diesem Grund eine
BC100 hat.

Grüße
Marc

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Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Ich will spontan mit der
U-Bahn irgendwo hin? Kein Getue mit kryptischem Verbundsgedöns am
Automaten, einfach einsteigen, und gut.

Tja. Durch die Beschränkung auf Tarifgebiet A in Berlin ist das hier in
der Stadt als Ersatz für eine Monatskarte echt unattraktiv. Ansonsten
hätte man ja schon mal 690,- (AB) bzw. 914,- (ABC) raus. Obwohl ich ABC
*echt* selten nutze.

Ralph

--
Please do not change color while I am talking to you.

Post by Ralph Angenendt

Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Ich will spontan mit
der U-Bahn irgendwo hin? Kein Getue mit kryptischem Verbundsgedöns
am Automaten, einfach einsteigen, und gut.

Tja. Durch die Beschränkung auf Tarifgebiet A in Berlin ist das hier
in der Stadt als Ersatz für eine Monatskarte echt unattraktiv.

Ganz Berlin ist unattraktiv. Allerdings fährt meine Frau seit
mindestens 5 Jahren in schöner Regelmäßigkeit mit der BC 100 in AB,
ist reichlich kontrolliert worden und hatte nie Probleme.

Sie behauptet sogar, daß das Kontrollpersonal der BVG angewiesen sei,
BC 100 im Tarifgebiet B stillschweigend zu akzeptieren.

In der S-Bahn gilt die BC 100 sowieso, da es ja Züge der DB sind.

An ihren Taten sollt ihr sie erkennen: Berlin ist halt weder eine
Großstadt noch eine große Stadt, sondern nur eine Aneinanderreihung
völlig inhomogener kleiner "Kieze", die nur eine Gemeinsamkeit haben:
Ihre Kleingeistigkeit.

Städte, die eine gewisse Würde innehaben, beispielsweise Hamburg,
sind offen und freundlich zu Besuchern: Im HVV kann man flächen-
deckend die BC 100 benutzen.

Post by Hans Bonfigt

Post by Ralph Angenendt
Tja. Durch die Beschränkung auf Tarifgebiet A in Berlin ist das hier
in der Stadt als Ersatz für eine Monatskarte echt unattraktiv.

Ganz Berlin ist unattraktiv. Allerdings fährt meine Frau seit
mindestens 5 Jahren in schöner Regelmäßigkeit mit der BC 100 in AB,
ist reichlich kontrolliert worden und hatte nie Probleme.
Sie behauptet sogar, daß das Kontrollpersonal der BVG angewiesen sei,
BC 100 im Tarifgebiet B stillschweigend zu akzeptieren.

Ja, aber bei den Kosten würde ich mich tatsächlich ungern auf
stillschweigende Vereinbarungen verlassen sondern auf das, was man
schriftlich mitnehmen kann.

Ralph

--
Please do not change color while I am talking to you.

Post by Ralph Angenendt
Ja, aber bei den Kosten würde ich mich tatsächlich ungern auf
stillschweigende Vereinbarungen verlassen sondern auf das, was man
schriftlich mitnehmen kann.

Ach was, diese Anweisung ist sogar mal als Kopie durchs NEtz
gegeistert. Ich mache das auch so, wurde aber noch nicht kontrolliert,
da ich eh relativ selten in Berlin bin.

-ras

--
Ralph A. Schmid
//www.schmid.xxx/ //www.db0fue.de/
//www.bclog.de/ //www.kabuliyan.de/

Post by Hans Bonfigt
Städte, die eine gewisse Würde innehaben, beispielsweise Hamburg,
sind offen und freundlich zu Besuchern: Im HVV kann man flächen-
deckend die BC 100 benutzen.

Zugegebenermaßen ist Hamburg nur etwa ein Drittel so groß wie Berlin.
Wieviel von Hamburg müsste man ausschließen, wollte man es auf die
Größe und Einwohnerzahl von "Berlin A" bringen?

Bitte die Alster als unbewohntes Gebiet signifikanter Größe
berücksichtigen.

Grüße
Marc

--
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | //www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Post by Marc Haber
Zugegebenermaßen ist Hamburg nur etwa ein Drittel so groß wie Berlin.

Hamburg hat 755 km², Berlin 892 km².

Post by Marc Haber
Bitte die Alster als unbewohntes Gebiet signifikanter Größe
berücksichtigen.

Hat die eine Fläche von 458 km²?

... Martin

Post by Martin Bienwald

Post by Marc Haber
Zugegebenermaßen ist Hamburg nur etwa ein Drittel so groß wie Berlin.

Hamburg hat 755 km², Berlin 892 km².

Bevölkerung: Hamburg ca. 1,7 Millionen, Berlin ca. 3,4 Millionen

Post by Martin Bienwald

Post by Marc Haber
Bitte die Alster als unbewohntes Gebiet signifikanter Größe
berücksichtigen.

Hat die eine Fläche von 458 km²?

Nö, sinnvolle Flächenangaben sind 164 Hektar für die Außen- und 18
Hektar für die Binnenalster.

Klaus

--
Wer früher stirbt, ist länger tot.

Post by Hans Bonfigt
Im HVV kann man flächen-
deckend die BC 100 benutzen.

Auch mittlerweile in den Schnellbussen?

-ras

--
Ralph A. Schmid
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Post by Hans Bonfigt
Sie behauptet sogar, daß das Kontrollpersonal der BVG angewiesen sei,
BC 100 im Tarifgebiet B stillschweigend zu akzeptieren.

Stimmt. Ich habe dazu auch mal ein Schreiben dieses Inhaltes an das
Personal gesehen, wurde mal auf DSO herumgereicht. Das ist zwar schon Jahre
her, scheint aber noch zu gelten. Damals[tm] hieß es, die BVG würde schon
wollen, DB ja sowieso, aber der VBB stelle sich quer, warum auch immer.

Gruß, Reinhard.

--
mobil

Post by Reinhard Greulich

Post by Hans Bonfigt
Sie behauptet sogar, daß das Kontrollpersonal der BVG angewiesen sei,
BC 100 im Tarifgebiet B stillschweigend zu akzeptieren.

Stimmt. Ich habe dazu auch mal ein Schreiben dieses Inhaltes an das
Personal gesehen, wurde mal auf DSO herumgereicht. Das ist zwar schon Jahre
her, scheint aber noch zu gelten. Damals[tm] hieß es, die BVG würde schon
wollen, DB ja sowieso, aber der VBB stelle sich quer, warum auch immer.

Weil ihm Einnahmen entgehen.

mfG Paul

Post by Hans Bonfigt
Die Mehrwertsteuer kannst als Vorsteuer vollständig abziehen, bleiben
500,-- Rest. Eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel
an Deinem Wohnort schlägt mit etwa 100,-- zu Buche, die ziehen wir ab.

Irrelevant, das einzige öffentliche Verkehrsmittel ist rot mit weißem
Streifen.

Post by Hans Bonfigt
Wenn Du 1. Klasse fährst, brauchst Du nix zu reservieren, sparst Du dir
50,-- Reservierungsgebühren pro Monat.

Ich habe in den letzten zwei Jahren genau eine Reservierung getätigt,
die notwendig war, und das war eine Expressreservierung im
Rückreiseverkehr von Gamescom und FrOSCon nachdem ich gesehen hatte
dass der vorher laufende IC auf der Rheinstrecke ausgefallen und der
angepeilte mit +30 unterwegs war. Alle anderen habe ich nur gemacht um
einem eventuellen Sitzplatzfiasko mit SWMBO aus dem Weg zu gehen,
notwendig war es in keinem Fall.

Post by Hans Bonfigt
Und jetzt willst Du mir erzählen, daß 250,-- im Monat für Fahrtkosten
bei DEINEM Reiseprofil zuviel ist ?

Ich reise nicht so viel wie Du denkst. Selbst den Deutschlandpass 2.
Klasse musste ich mir mit Gewalt schönrechnen.

Post by Hans Bonfigt
Wenn Du jetzt sagst, "Das kriege ich aber billiger hin!", dann behaupte
ich, das ist eine psychopathologisch relevante Störung.

Würdest Du bitte Diagnosen einem Mediziner überlassen?

Post by Hans Bonfigt
Typisch "Geek",
Ihr habt kein ausgewogenes Selbstwertgefühl: Nehmen wir an, mit den
Schnäppchenpreisen würdest Du 100,-- Euro sparen, womit erkaufst Du dir
das aber ? Stundenlanges "Preisoptimieren" -- ist Dir das Deine Zeit
wert ? Bist *** DU *** dir keine 100,-- im Monat wert ? Und denke
doch auch 'mal an Deinen Steuerberater ! Der arme Kerl tut mir ja schon
bei dem Gedanken an Deine monatliche Fahrscheinsammlung leid.

Da ich meine Buchhaltung selbst mache, sieht der nur einen Betrag auf
"Reisekosten Unternehmer".

Post by Hans Bonfigt
Abgesehen davon, jenseits aller "Businesspläne": Daduch, daß Du nicht
mehr nach strengem Fahrplan, quasi als Hartmuts Marionette, geführt
wirst, machst Du bessere, lockerere und entspanntere Geschäfte.

Ich habe seit knapp einem Jahr keine BC25 mehr und fuhr jetzt lange
zum BC50-Normalpreis. Das wird mit einiger Wahrscheinlichkeit nach
Ende des Deutschlandpasses weitergehen.

Grüße
Marc

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Post by Oliver Schnell
Für Spontanklassenwechsler sei an die Existenz der klassenlosen BahnCard
erinnert, die die DB in den Varianten BC25, BC50 und BC100 feilbietet.

??? Ein Arbeitsvertrag im Konzern?

mfG Paul

Post by Paul Muster

Post by Oliver Schnell
Für Spontanklassenwechsler sei an die Existenz der klassenlosen BahnCard
erinnert, die die DB in den Varianten BC25, BC50 und BC100 feilbietet.

??? Ein Arbeitsvertrag im Konzern?

Er meint die BC 25/50/100 First und stellt es da, als wären die
Zweiter-Klasse-Pendants die rabattierte Version.

Grüße
Marc

--
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Post by Marc Haber

Post by Paul Muster

Post by Oliver Schnell
Für Spontanklassenwechsler sei an die Existenz der klassenlosen BahnCard
erinnert, die die DB in den Varianten BC25, BC50 und BC100 feilbietet.

??? Ein Arbeitsvertrag im Konzern?

Er meint die BC 25/50/100 First und stellt es da, als wären die
Zweiter-Klasse-Pendants die rabattierte Version.

Sind sie das denn etwa nicht?

Die First-Editionen der BC gelten sowohl für 1. Klasse- als auch 2.
Klasse-Tickets, die anderen BahnCards nur für 2. Klasse Fahrkarten.
Deshalb ist letzterer BC-Typ auch kostengünstiger.

Oliver Schnell

Post by Marc Haber
Heute hilft die BC 2. Klasse in der 1. Klasse überhaupt nichts mehr,
man zahlt den unrabattierten Normalpreis der 1. Klasse. Ich habe
seitdem die erste Klasse nur auf Freifahrten gesehen. So kann man sich
auch Umsatz kaputt machen.

Umgekehrt würde man sich *noch* mehr Umsatz kaputtmachen. Denn gäbe es
eine Art "Überlauffunktion", bekäme man zu Stoßzeiten auch in der ersten
Klasse keinen Sitzplatz mehr.

Stell' Dir vor, man würde für für Krüppel reservierte Parkplätze
automatisch für andere freigeben, wenn alle anderen besetzt sind ...

Gruß Hans

Post by Hans Bonfigt
Umgekehrt würde man sich *noch* mehr Umsatz kaputtmachen. Denn gäbe es
eine Art "Überlauffunktion", bekäme man zu Stoßzeiten auch in der ersten
Klasse keinen Sitzplatz mehr.

Das lief jahrelang so, ohne dass es zu solchen Effekten kam. Die
meisten sind auch dafür zu knauserig, immerhin zahlte man ja auch so
viel drauf, dass ungefähr der unrabattierte Normalpreis 2. Klasse
herauskam.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Am 30.08.14 18:04, schrieb Hans Bonfigt:
...

Post by Hans Bonfigt
Stell' Dir vor, man würde für für Krüppel reservierte Parkplätze
automatisch für andere freigeben, wenn alle anderen besetzt sind ...

Mit dem Satz kannst du dich vorbeugend als Nachfolger vom GdL Boss bewerben.
;-)

Gruss Ralf

--
"Sicherungstechnik ist praktizierte Paranoia. Und das ist gut so." Dirk
Moebius in deb*

Post by Ralf Gunkel

Post by Hans Bonfigt
Stell' Dir vor, man würde für für Krüppel reservierte Parkplätze
automatisch für andere freigeben, wenn alle anderen besetzt sind ...

Mit dem Satz kannst du dich vorbeugend als Nachfolger vom GdL Boss
bewerben. ;-)

Also, ich kann mich noch gut daran erinnern, wie der sympathische
Erzbischof Dyba von der Gesinnungsgestapo dafür diffamiert wurde,
daß er es gewagt hatte, eine Horde homosexueller Hausfriedensbrecher
"Schwule" zu nennen. Denn das war ja ein Schimpfwort.
Und das war gut so.

Heute dagegen ist es chic, "schwul" zu sein.

Muß man jeden bekloppten Scheiß mitmachen ?

Ein Krüppel wird nicht dadurch eine Verbesserung seiner Lebensumstände
erfahren, wenn ich ihn "Behinderten" nenne. Ganz im Gegenteil, mitt-
lerweile gilt "behindert" in der Unterschicht als veritable Beleidigung.
Die gesinnungspolizeilichen Sprachpanscher also erzielen genau das
Gegenteil dessen, was zu beabsichtigen sie vorgeben.

Genau so wie für 'Neger' gibt es im Deutschen kein anderes Wort für
'Krüppel'. Also nenne ich einen Neger einen Neger und einen Krüppel
einen Krüppel.

Mit dem Vorgänger des GdL-Chefs wäre ich gern in einem Atemzug genannt
worden, aber mich in die Nähe von Weselsky zu rücken, also, ne, das
ist Sozialrassismus !!!1!

Post by Hans Bonfigt
Ein Krüppel wird nicht dadurch eine Verbesserung seiner Lebensumstände
erfahren, wenn ich ihn "Behinderten" nenne. Ganz im Gegenteil, mitt-
lerweile gilt "behindert" in der Unterschicht als veritable Beleidigung.

Und Krüppel nicht, oder was?

Grüße
Marc

--
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Post by Hans Bonfigt

Post by Marc Haber
Heute hilft die BC 2. Klasse in der 1. Klasse überhaupt nichts mehr,
man zahlt den unrabattierten Normalpreis der 1. Klasse. Ich habe
seitdem die erste Klasse nur auf Freifahrten gesehen. So kann man sich
auch Umsatz kaputt machen.

Umgekehrt würde man sich *noch* mehr Umsatz kaputtmachen. Denn gäbe es
eine Art "Überlauffunktion", bekäme man zu Stoßzeiten auch in der ersten
Klasse keinen Sitzplatz mehr.

Das konnte ich zu der Zeit, als das noch ginge, nicht beobachten.

Post by Hans Bonfigt
Stell' Dir vor, man würde für für Krüppel reservierte Parkplätze
automatisch für andere freigeben, wenn alle anderen besetzt sind ...

Abgesehen von Deiner unmöglichen Ausdrucksweise ist dies bereits heute
der Fall. Niemandem ist verboten, sich dort hinzusetzen, so lange
niemand da sitzen will, der das Vorrecht hat.

Grüße
Marc

--
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...

Post by Marc Haber

Post by Hans Bonfigt
Stell' Dir vor, man würde für für Krüppel reservierte Parkplätze
automatisch für andere freigeben, wenn alle anderen besetzt sind ...

Abgesehen von Deiner unmöglichen Ausdrucksweise ist dies bereits heute
der Fall. Niemandem ist verboten, sich dort hinzusetzen, so lange
niemand da sitzen will, der das Vorrecht hat.

Du setzt dich freiwillig auf Parkplätze?
Und dann beschwerst du dich über unbequeme Economy Single Abteile oder
Neubaufahrzeugsitze.
Tz, tz, tz... der Asphalt wäre mir persönlich aber unbequener.

*scnr*

Gruss Ralf

--
"Sicherungstechnik ist praktizierte Paranoia. Und das ist gut so." Dirk
Moebius in deb*

Post by Ralf Gunkel
...

Post by Marc Haber

Post by Hans Bonfigt
Stell' Dir vor, man würde für für Krüppel reservierte Parkplätze
automatisch für andere freigeben, wenn alle anderen besetzt sind ...

Abgesehen von Deiner unmöglichen Ausdrucksweise ist dies bereits heute
der Fall. Niemandem ist verboten, sich dort hinzusetzen, so lange
niemand da sitzen will, der das Vorrecht hat.

Du setzt dich freiwillig auf Parkplätze?

Ah, Parkplätze. Ich hatte Sitzplätze geparsed. Behindertenparkplätze
halte ich natürlich stets frei.

Grüße
Marc

--
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Post by Michael Zink
Aber mal was Anderes: Nehmen wir mal an, ich hätte eine BC50F und
eine Fahrkarte 2. Klasse ohne BC-Rabatt. Kriege ich dann beim
Übergang was raus? Oder gibt es den Übergang "nur" umsonst? oder
wie?

Du haettest wie gehabt eine Fahrkarte 2. Klasse und eine BC50F,
zahltest also beim Uebergang in die 1. Klasse den entsprechend
ermaessigten Aufschlag.

Dass Du fuer die Fahrkarte 2. Klasse vorher zuviel bezahlt haettest,
interessiert mE nicht. Deshalb nuetzt es Dir auch nichts, Deinem AG
die BC50F zu verschweigen...

--
Best Regards
helmut springer panta rhei

Post by Michael Zink
Aber mal was Anderes: Nehmen wir mal an, ich hätte eine BC50F und eine
Fahrkarte 2. Klasse ohne BC-Rabatt. Kriege ich dann beim Übergang was
raus? Oder gibt es den Übergang "nur" umsonst? oder wie?

"Sie dürfen gern mehr bezahlen, jederzeit, nur wenn Sie weniger bezahlen
müssten wir noch mal darüber reden" ;-)

Und zu einer Fahrkarte 2. Klasse bekommst die Differenz zum BC
Fahrschein 1. Klasse!

Post by F.a.l.k-Sch.a.d.e

Post by Michael Zink
Aber mal was Anderes: Nehmen wir mal an, ich hätte eine BC50F und
eine Fahrkarte 2. Klasse ohne BC-Rabatt. Kriege ich dann beim
Übergang was raus? Oder gibt es den Übergang "nur" umsonst? oder
wie?

"Sie dürfen gern mehr bezahlen, jederzeit, nur wenn Sie weniger
bezahlen müssten wir noch mal darüber reden" ;-)
Und zu einer Fahrkarte 2. Klasse bekommst die Differenz zum BC
Fahrschein 1. Klasse!

Die Differenz von Fahrkarte 2. Klasse Normalpreis zu Fahrkarte 1.
Klasse mit BC50F kann allerdings kleiner 0 sein.

Was passierte dabei eigentlich mit der Fahrkarte 2. Klasse, wird die
eingezogen, entwertet oder umgeschrieben?

--
Best Regards
helmut springer panta rhei

Post by Helmut Springer

Post by F.a.l.k-Sch.a.d.e

Post by Michael Zink
Aber mal was Anderes: Nehmen wir mal an, ich hätte eine BC50F und
eine Fahrkarte 2. Klasse ohne BC-Rabatt. Kriege ich dann beim
Übergang was raus? Oder gibt es den Übergang "nur" umsonst? oder
wie?

"Sie dürfen gern mehr bezahlen, jederzeit, nur wenn Sie weniger
bezahlen müssten wir noch mal darüber reden" ;-)
Und zu einer Fahrkarte 2. Klasse bekommst die Differenz zum BC
Fahrschein 1. Klasse!

Die Differenz von Fahrkarte 2. Klasse Normalpreis zu Fahrkarte 1.
Klasse mit BC50F kann allerdings kleiner 0 sein.

ja

Post by Helmut Springer
Was passierte dabei eigentlich mit der Fahrkarte 2. Klasse, wird die
eingezogen, entwertet oder umgeschrieben?

entwertet

Post by Helmut Springer

Post by Helmut Springer
Was passierte dabei eigentlich mit der Fahrkarte 2. Klasse, wird
die eingezogen, entwertet oder umgeschrieben?

entwertet

Man koennte beim AG also nur die Fahrkarte 1. Klasse fuer BC50F zur
Abrechnung einreichen, womit die BC50F erkennbar waere...

--
Best Regards
helmut springer panta rhei

Post by F.a.l.k-Sch.a.d.e
Und zu einer Fahrkarte 2. Klasse bekommst die Differenz zum BC
Fahrschein 1. Klasse!

Echt? Da würde sich ja ne BC50F lohnen!!!11 Wieso steht das nicht in
der FAQ?????ßßß

Aber mal ernsthaft, aus rein akademischem Interesse. Ich vermute mal,
der Übergang kostet dann 0 EUR. Oder?

Auf Wiederlesen

Michael

--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!

Post by Michael Zink

Post by F.a.l.k-Sch.a.d.e
Und zu einer Fahrkarte 2. Klasse bekommst die Differenz zum BC
Fahrschein 1. Klasse!

Echt? Da würde sich ja ne BC50F lohnen!!!11 Wieso steht das nicht in
der FAQ?????ßßß
Aber mal ernsthaft, aus rein akademischem Interesse. Ich vermute mal,
der Übergang kostet dann 0 EUR. Oder?

Es wird der rabattierte Übergangsfahrschein verkauft und der kostet mehr
als 0 Euro, die bestehende Fahrkarte wird ja nicht angerechnet. So weit
die Theorie.

Post by F.a.l.k-Sch.a.d.e
Es wird der rabattierte Übergangsfahrschein verkauft und der kostet mehr
als 0 Euro, die bestehende Fahrkarte wird ja nicht angerechnet. So weit
die Theorie.

Häh? Irgendwie verstehe ich hier nur "Bahnhof".
(Zumindest on-toppic ...)

Wenn ich nicht etwas total falsch verstanden habe, zahlt man doch
normalerweise den jeweiligen Normalpreis 1. Kl. abzüglich den Preis
der vorhandenen Fahrkarte.

(Ich gehe jetzt mal davon aus, daß der unrab. Normalpreis 2. Kl. einer
Fahrt genau 100 EUR kosten würde und ignoriere mal Rundungsdifferenzen
u.Ä.)

Also wenn BC50F und Fahrkarte 2. Kl. BC50 vorhanden zahlt man auf:

50% von 160 EUR abzüglich 50% von 100 EUR = 30 EUR

Wieso wird da die bestehende Fahrkarte nicht angerechnet?

Bei BC50F und Fahrkarte 2. Kl. ohne BC wären es also theoretisch:

50% von 160 EUR abzüglich 100 EUR = -20 EUR

Ich glaube ja nicht, daß man da was rauskriegt. Aber theoretisch doch,
oder?

Auf Wiederlesen

Michael

--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!

Post by Michael Zink

Post by F.a.l.k-Sch.a.d.e
Es wird der rabattierte Übergangsfahrschein verkauft und der kostet mehr
als 0 Euro, die bestehende Fahrkarte wird ja nicht angerechnet. So weit
die Theorie.

Häh? Irgendwie verstehe ich hier nur "Bahnhof".
(Zumindest on-toppic ...)
Wenn ich nicht etwas total falsch verstanden habe, zahlt man doch
normalerweise den jeweiligen Normalpreis 1. Kl. abzüglich den Preis
der vorhandenen Fahrkarte.

ich muss die vorhandene Ermässigung, also BC 50 First, in die
Eingabemaske eingeben. Daraufhin berechnet das MT die Differenz zwischen
2. Kl 50% und 1.Kl 50%, die ist natürlich nicht Null.

Gebe ich jetzt keine Ermässigung ein, wie die Ausgangsfahrkarte ja sein
soll in diesem Szenario?, wird der Übergang zwischen 2. Kl. 100% und 1.
Kl. 100% berechnet, auch nicht null. Es wird nichts vorhandenes
angerechnet, sondern nur die Differenz berechnet, der Fall das einer
eine 2.Kl 100% Fahrkarte hat und einen Übergang auf eine 1.Kl 50%
Fahrkarte erwerben möchte ist m.E. wohl nicht vorgesehen, warum auch?

Die Frage ob es im MT dafür eine Lösung für dieses Szenario gibt hat
sich mir wie gesagt noch NIE gestellt, sollte eine solche also
tatsächlich geben, kenne ich sie nicht.

Da solch eine Lösung aber ja eigentlich nicht nötig ist, kann es sehr
gut sein das es eine solche nicht gibt!

Post by F.a.l.k-Sch.a.d.e
Die Frage ob es im MT dafür eine Lösung für dieses Szenario gibt hat
sich mir wie gesagt noch NIE gestellt, sollte eine solche also
tatsächlich geben, kenne ich sie nicht.

OK, jetzt verstehe ich das "Problem".

Und laut

"2.6.2 ... Ein BahnCard-Rabatt kann auch für den Übergang in Anspruch
genommen werden. Davon abweichend ist für Seite 8
den Erwerb eines Übergangs mit einer Fahrkarte der 2. Wagenklasse, für
den ein BahnCard-Rabatt in Anspruch genommen wurde, bei einem Übergang
in die 1. Wagenklasse die Differenz zwischen dem um den
BahnCard-Rabatt ermäßigten Normalpreis der 2. Wagenklasse und dem
Normalpreis der 1. Wagenklasse zu entrichten, sofern keine BahnCard
für die 1. Wagenklasse vorgelegt werden kann. Eine Kombination der
BahnCards für die 1. Wagenklasse und 2. Wagenklasse ist
ausgeschlossen."

scheint das auch so zu stimmen. (Wenn ich das richtig verstehe ...)

Auf Wiederlesen

Michael

--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!

Post by Michael Zink
Aber mal was Anderes: Nehmen wir mal an, ich hätte eine BC50F und eine
Fahrkarte 2. Klasse ohne BC-Rabatt. Kriege ich dann beim Übergang was
raus? Oder gibt es den Übergang "nur" umsonst? oder wie?

Du kannst natürlich Deine Fahrkarte zu den dafür geltenden Konditionen
erstatten lassen und eine neue kaufen.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Post by Reinhard Greulich
Du kannst natürlich Deine Fahrkarte zu den dafür geltenden Konditionen
erstatten lassen und eine neue kaufen.

Ja, klar. Das kann natürlich billiger kommen. Aber mich würde schon
interessieren, wie das mit dem Übergang aussehen würde.

Auf Wiederlesen

Michael

--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!

Post by Michael Zink

Post by Reinhard Greulich
Du kannst natürlich Deine Fahrkarte zu den dafür geltenden Konditionen
erstatten lassen und eine neue kaufen.

Ja, klar. Das kann natürlich billiger kommen. Aber mich würde schon
interessieren, wie das mit dem Übergang aussehen würde.

es wird der normale Übergang mit BC Rabatt verkauft! Warum der Reisende
sich eine Fahrkarte 2 Klasse ohne Rabatt gekauft hat interessiert da ja
theoretisch erst mal gar nicht. Was man dann im Ernstfall macht
entscheidet sich dann ja erst vor Ort.
ABER, ist mir noch nie untergekommen!

Post by Thomas Hochstein
... das setzt doch voraus, dass eine Bahncard 2. Klasse privat
vorhanden ist. Ist sie nicht vorhanden (sondern nur eine BC first),
kann sie dementsprechend auch nicht eingesetzt werden.

Eine BC F gilt ja auch für Fahrkarten 2. Klasse. BTDT.
Also kann sie nicht nur eingesetzt werden, sie muss.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Post by Thomas Hochstein
... das setzt doch voraus, dass eine Bahncard 2. Klasse privat
vorhanden ist. Ist sie nicht vorhanden (sondern nur eine BC first),
kann sie dementsprechend auch nicht eingesetzt werden.

Seit wann kann man mit einer BC first keine Tickets der zweiten Klasse
vergünstigt erwerben?

Mathias

--
inzwischen wieder ohne Signatur

Post by Thomas Hochstein

Post by Reinhard Greulich

Post by Thomas Hochstein
Man würde also in diesem Fall am besten eine BahnCard 1. Klasse
erwerben, weil dann der Arbeitgeber den Vollpreis 2. Klasse
bezahlt und man nur noch den Übergang auf den rabattierten Preis
1. Klasse selbst zahlen muss, richtig?

und sofern der AG
nur die 2. Klasse bezahlen mag (oder nach BRKG bei Reisen bis zu
3 Stunden), ist dies der Fahrpreis 2. Klasse *mit* BC-Rabatt.

... das setzt doch voraus, dass eine Bahncard 2. Klasse privat
vorhanden ist. Ist sie nicht vorhanden (sondern nur eine BC
first), kann sie dementsprechend auch nicht eingesetzt werden.
Daher ja gerade die Überlegung, dass es dann sinnvoller wäre, eben
gerade keine BC 2. Klasse zu erwerben, sonderne eine BC first.

Mal eine Zwischenfrage genau dazu:

Kann eine BC 50% 1.Klasse /nicht/ /auch/ als BC 50% in der 2.Klasse
eingesetzt werden? Wenn ich so die Möglichkeiuten durchgespielt habe,
hatte ich bisher genau diesen Eindruck gewonnen.

Gilt das ganze auch bei einer BC 100 1.Klasse bzw. BC 100 2.Klasse,
d.h. die Fahrt ist für den AG kostenfrei?

MfG,

ae

Post by Armin Ehrbar
Kann eine BC 50% 1.Klasse /nicht/ /auch/ als BC 50% in der 2.Klasse
eingesetzt werden?

Doch, selbstverständlich.

Post by Armin Ehrbar
Gilt das ganze auch bei einer BC 100 1.Klasse bzw. BC 100 2.Klasse,
d.h. die Fahrt ist für den AG kostenfrei?

Fahrtkostenersatz in Höhe von 50% des Normalpreises (1. oder 2. Klasse
nach gesonderter Regelung), also entsprechend einer vorhandenen BC50,
gedeckelt auf insgesamt 50% der Kosten einer BC100 2. Klasse, das ist
hier[tm] die Regelung. Betrifft überwiegend die Fernpendler mit
privater BC100, derer es einige gibt.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Post by Reinhard Greulich
Fahrtkostenersatz in Höhe von 50% des Normalpreises (1. oder 2. Klasse
nach gesonderter Regelung), also entsprechend einer vorhandenen BC50,
gedeckelt auf insgesamt 50% der Kosten einer BC100 2. Klasse, das ist
hier[tm] die Regelung. Betrifft überwiegend die Fernpendler mit
privater BC100, derer es einige gibt.

Und wie belegt man das der Buchhaltung ggü.?

-ras

--
Ralph A. Schmid
//www.schmid.xxx/ //www.db0fue.de/
//www.bclog.de/ //www.kabuliyan.de/

Post by Ralph A. Schmid, dk5ras

Post by Reinhard Greulich
Fahrtkostenersatz in Höhe von 50% des Normalpreises (1. oder 2. Klasse
nach gesonderter Regelung), also entsprechend einer vorhandenen BC50,
gedeckelt auf insgesamt 50% der Kosten einer BC100 2. Klasse, das ist
hier[tm] die Regelung. Betrifft überwiegend die Fernpendler mit
privater BC100, derer es einige gibt.

Und wie belegt man das der Buchhaltung ggü.?

Was? Dass man eine BC100 hat? Durch Vorlage ebendieser (eine Fotokopie
kommt dann in die Akten).
Dass man sie für Dienstreisen benutzt hat? Durch einen entsprechenden
Dienstreiseantrag und eine Reisekostenabrechnung.
Hier[tm] werden bei einer privaten BC100 gemäß den anzuwendenden
Ausführungsbestimmungen zum Reisekostenrecht in Niedersachsen maximal
300 Euro erstattet, und zwar dann, wenn sich die Anschaffung einer BC50
für den Dienstreisenden amortisiert hätte. Frag mich nicht, wie man auf
den Betrag kommt...

Grüße,
Till

Post by Till Kinstler
Frag mich nicht, wie man auf
den Betrag kommt...

Hier[tm] über eine Betriebsvereinbarung, also ausgehandelt. Davor gab
es keinerlei Erstattung für Schwarzfahrer, BC50 ist allgemeiner
Standard, wird vom AG auch bezahlt. Auch das ist Gegenstand einer
Betriebsvereinbarung.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Und wie belegt man das der Buchhaltung ggü.?

Man führt eine Liste, die mit den abgegebenen Dienstreiseanträgen
verglichen werden kann, falls jemand das vergleichen will. Fahrpreise
muss man aus der Fahrplanauskunft suchen und das wird in der Regel
auch so geglaubt. Liste ist nötig wegen der Deckelung, man gibt sie
ab, wenn die erreicht ist oder wenn das Jahr rum ist.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Post by Reinhard Greulich
Man führt eine Liste, die mit den abgegebenen Dienstreiseanträgen
verglichen werden kann, falls jemand das vergleichen will. Fahrpreise
muss man aus der Fahrplanauskunft suchen und das wird in der Regel
auch so geglaubt.

Dienstreiseanträge?! *lol* Bei mir geht das auf Zuruf, "Du müßtest
morgen mal eben..." - aber will man Kohle, dann wird auf Belegen
bestanden. Na, bei mir kommt das so selten vor, an sich akademische
Frage, ich verrechne nix und sehe die Fahrzeit als bezahlte Freizeit
an :)

-ras

--
Ralph A. Schmid
//www.schmid.xxx/ //www.db0fue.de/
//www.bclog.de/ //www.kabuliyan.de/

Post by Ralph A. Schmid, dk5ras

Post by Reinhard Greulich
Man führt eine Liste, die mit den abgegebenen Dienstreiseanträgen
verglichen werden kann, falls jemand das vergleichen will. Fahrpreise
muss man aus der Fahrplanauskunft suchen und das wird in der Regel
auch so geglaubt.

Dienstreiseanträge?! *lol* Bei mir geht das auf Zuruf, "Du müßtest
morgen mal eben..." - aber will man Kohle, dann wird auf Belegen
bestanden.

Da würd ich ja schlicht sagen, ich hätte mir von einem Freund ein Auto
geliehen und 30 Cent pro km abrechnen.

Grüße
Marc

--
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | //www.zugschlus.de/
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Post by Marc Haber
Da würd ich ja schlicht sagen, ich hätte mir von einem Freund ein Auto
geliehen und 30 Cent pro km abrechnen.

Geht nicht, die wissen ja, was ich bevorzuge (Züge!), und will ich
auch nicht. Nähme es überhand, dann würde ich freilich auf eine Lösung
drängen, die könnte aber auch lauten, "dann nimm halt das Auto und
nerv' net mit Deinem Bahnschmarrn" :-) Aber ein, zwei solcher Fahrten
im Jahr sind dann auch egal.

-ras

--
Ralph A. Schmid
//www.schmid.xxx/ //www.db0fue.de/
//www.bclog.de/ //www.kabuliyan.de/

Post by Ralph A. Schmid, dk5ras

Post by Reinhard Greulich
Man führt eine Liste, die mit den abgegebenen Dienstreiseanträgen
verglichen werden kann, falls jemand das vergleichen will. Fahrpreise
muss man aus der Fahrplanauskunft suchen und das wird in der Regel
auch so geglaubt.

Dienstreiseanträge?! *lol* Bei mir geht das auf Zuruf, "Du müßtest
morgen mal eben..." - aber will man Kohle, dann wird auf Belegen
bestanden.

Der Dienstreiseantrag ist schnell ausgefüllt, und sowieso empfehlens-
wert, um der BG zu dokumentieren, dass "Ralph klemmt sich den Fuß in der
ICE-Tür ein" ein Arbeitsunfall war. Oder falls Chef am Morgen einen
Blackout hat und sich fragt, wo denn der Ralph bleibt, und ihm eine
Abmahnung schreibt :)

Stefan

Post by Stefan Reuther
Der Dienstreiseantrag ist schnell ausgefüllt, und sowieso empfehlens-
wert, um der BG zu dokumentieren, dass "Ralph klemmt sich den Fuß in der
ICE-Tür ein" ein Arbeitsunfall war. Oder falls Chef am Morgen einen
Blackout hat und sich fragt, wo denn der Ralph bleibt, und ihm eine
Abmahnung schreibt :)

Bei uns gibt es soche Anträge nicht. Muß auch nicht sein - nicht
_noch_ mehr Papierkrams :)

-ras

--
Ralph A. Schmid
//www.schmid.xxx/ //www.db0fue.de/
//www.bclog.de/ //www.kabuliyan.de/

Post by Reinhard Greulich

Post by Thomas Hochstein
Man würde also in diesem Fall am besten eine BahnCard 1. Klasse
erwerben, weil dann der Arbeitgeber den Vollpreis 2. Klasse bezahlt
und man nur noch den Übergang auf den rabattierten Preis 1. Klasse
selbst zahlen muss, richtig?

Nicht, wenn das Bundesreisekostenrecht angewendet wird, das auch viele
nicht öffentliche Arbeitgeber übernehmen. Danach ist eine privat
vorhandene Bahncard für Dienstreisen einzusetzen, und sofern der AG
nur die 2. Klasse bezahlen mag (oder nach BRKG bei Reisen bis zu 3
Stunden), ist dies der Fahrpreis 2. Klasse *mit* BC-Rabatt.

Ich frag mich ja bei dem ganzen Bonusmeilen-Zirkus dann: wer kriegt
eigentlich die Bonuspunkte? "AG kriegt den Rabatt, ich die Punkte" halte
ich zumindest erstmal für einen fairen Deal...

Stefan

Post by Stefan Reuther
wer kriegt
eigentlich die Bonuspunkte?

Im Zusammenhang mit Dienstreisen erworbene Bonuspunkte müssen im
Zusammenhang mit Dienstreisen verbraucht werden oder man muss sie
verfallen lassen.

Warum? Isso.

(Einsatz von 1.Kl. Upgrades ist ganz praktisch und man hat was davon,
im Gegensatz zu Freifahrten - und was man davon nimmt, kriegt man
nicht vorgeschrieben.)

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Post by Reinhard Greulich

Post by Stefan Reuther
wer kriegt
eigentlich die Bonuspunkte?

Im Zusammenhang mit Dienstreisen erworbene Bonuspunkte müssen im
Zusammenhang mit Dienstreisen verbraucht werden oder man muss sie
verfallen lassen.
Warum? Isso.

Zumindest bei den Luftfahrtprogrammen hängt da der übliche Hammer
geldwerter Leistungen dran. Dürfte bei der Bahn ähnlich sein.

Gruß,
Martin

Post by Martin Hoffmann

Post by Reinhard Greulich

Post by Stefan Reuther
wer kriegt
eigentlich die Bonuspunkte?

Im Zusammenhang mit Dienstreisen erworbene Bonuspunkte müssen im
Zusammenhang mit Dienstreisen verbraucht werden oder man muss sie
verfallen lassen.
Warum? Isso.

Zumindest bei den Luftfahrtprogrammen hängt da der übliche Hammer
geldwerter Leistungen dran. Dürfte bei der Bahn ähnlich sein.

Hierzu und zur Bezahlung einer bahnCrad durch den Arbeitgeber, siehe

//www.iww.de/astw/archiv/--8-estg--durch-das-bonusprogramm-der-bahn-kann-ein-geldwerter-vorteil-entstehen-f52698

man beachte den Freibetrag für Sachprämien nach § 3 Nr. 38 EStG von
1.080 EUR

Oliver Schnell

Post by Oliver Schnell

Post by Martin Hoffmann

Post by Reinhard Greulich

wer kriegt eigentlich die Bonuspunkte?

Im Zusammenhang mit Dienstreisen erworbene Bonuspunkte müssen im
Zusammenhang mit Dienstreisen verbraucht werden oder man muss sie
verfallen lassen.
Warum? Isso.

Zumindest bei den Luftfahrtprogrammen hängt da der übliche Hammer
geldwerter Leistungen dran. Dürfte bei der Bahn ähnlich sein.

Hierzu und zur Bezahlung einer bahnCrad durch den Arbeitgeber, siehe
//www.iww.de/astw/archiv/--8-estg--durch-das-bonusprogramm-der-bahn-kann-ein-geldwerter-vorteil-entstehen-f52698
man beachte den Freibetrag für Sachprämien nach § 3 Nr. 38 EStG von
1.080 EUR

Wie kann man bahn.bonus-Punkte in einen Geldbetrag fassen? Meine letzte
Prämie bestand zu 90% aus Punkten, die mir die DB einfach so geschenkt
hat, und ausreichend Dienstreisen, um auch nur in die Nähe von Comfort-
Status oder Prämie zu kommen, mach ich auch nicht.

Da ist die Empfehlung, auf die Punkte zu verzichten, wohl die
einfachste. Und albernste :-/

Stefan

Post by Stefan Reuther

Post by Oliver Schnell

Post by Martin Hoffmann

Post by Reinhard Greulich

wer kriegt eigentlich die Bonuspunkte?

Im Zusammenhang mit Dienstreisen erworbene Bonuspunkte müssen im
Zusammenhang mit Dienstreisen verbraucht werden oder man muss sie
verfallen lassen.
Warum? Isso.

Zumindest bei den Luftfahrtprogrammen hängt da der übliche Hammer
geldwerter Leistungen dran. Dürfte bei der Bahn ähnlich sein.

Hierzu und zur Bezahlung einer bahnCrad durch den Arbeitgeber, siehe
//www.iww.de/astw/archiv/--8-estg--durch-das-bonusprogramm-der-bahn-kann-ein-geldwerter-vorteil-entstehen-f52698
man beachte den Freibetrag für Sachprämien nach § 3 Nr. 38 EStG von
1.080 EUR

Wie kann man bahn.bonus-Punkte in einen Geldbetrag fassen? Meine letzte
Prämie bestand zu 90% aus Punkten, die mir die DB einfach so geschenkt
hat, und ausreichend Dienstreisen, um auch nur in die Nähe von Comfort-
Status oder Prämie zu kommen, mach ich auch nicht.

Diverse Bahnprämien lassen sich auch gegen Geld erwerben: Sparpreise,
Länder- oder Wochenendtickets, Gutscheine für die Bordgastronomie.

Oliver Schnell

Post by Oliver Schnell

Post by Stefan Reuther
Wie kann man bahn.bonus-Punkte in einen Geldbetrag fassen? Meine letzte
Prämie bestand zu 90% aus Punkten, die mir die DB einfach so geschenkt
hat, und ausreichend Dienstreisen, um auch nur in die Nähe von Comfort-
Status oder Prämie zu kommen, mach ich auch nicht.

Diverse Bahnprämien lassen sich auch gegen Geld erwerben: Sparpreise,
Länder- oder Wochenendtickets, Gutscheine für die Bordgastronomie.

Ja. Allerdings ist der "Umrechnungsfaktor" Punkte:Euro da alles andere
als einheitlich.

Man könnte natürlich den geldwerten Vorteil erst berechnen, nachdem
eine Prämie für die Punkte erworben wurde ... das erhöht allerdings
den Aufwand beträchtlich.

... Martin

Post by Stefan Reuther
Wie kann man bahn.bonus-Punkte in einen Geldbetrag fassen?

(Preise von 2011)

Für 3000 Punkte bekomme ich 6 Upgrades in die erste Klasse. Die haben
einen Gegenwert von bis zu (209€ - 129€) x 6 = 480€. Also 16¢/Punkt, oder?

mfG Paul

Post by Paul Muster

Post by Stefan Reuther
Wie kann man bahn.bonus-Punkte in einen Geldbetrag fassen?

(Preise von 2011)
Für 3000 Punkte bekomme ich 6 Upgrades in die erste Klasse. Die haben
einen Gegenwert von bis zu (209€ - 129€) x 6 = 480€. Also 16¢/Punkt, oder?

Mit anderen Prämien ergeben sich evtl. andere Gegenwerte. Wie dem auch
sei. Mit Punktemengen, die üblicherweise ein Geschäftsreisender, der
sich eine BC25 oder BC50 hält, kommt man für gewöhnlich nicht auf
Punktezahlen, deren Wert jenseits der Freigrenze von 1080,- Euro liegt.

Oliver Schnell

Post by Paul Muster

Post by Stefan Reuther
Wie kann man bahn.bonus-Punkte in einen Geldbetrag fassen?

(Preise von 2011)
Für 3000 Punkte bekomme ich 6 Upgrades in die erste Klasse. Die haben
einen Gegenwert von bis zu (209€ - 129€) x 6 = 480€. Also 16¢/Punkt, oder?

Du musst den BC-Rabatt berücksichtigen. Damit sind das für BC25-Nutzer
(mit aktuellen Preisen)
(230 - 106,50) x 6 = 741 EUR, 24 ct/Punkt
und für BC50-Nutzer
(230 - 71) x 6 = 954 EUR, 31,8 ct/Punkt.

Demgegenüber stehen die Speisewagengutscheine
5 EUR für 500 Punkte, 1 ct/Punkt
60 EUR für 3000 Punkte, 2 ct/Punkt

Oder die Freifahrten für 1000 Punkte
bis zu 106,50 EUR mit BC25, 10,6 ct/Punkt
bis zu 71 EUR mit BC50, 7 ct/Punkt

Oder einen Porsche Panamera für einen Tag für 16000 Punkte
249 EUR, 1,5 ct/Punkte

Oder ein iPad für 30000 Punkte
569 EUR, 1,9 ct/Punkt

Merke: für maximale Wirkung kaufe man von den Bonuspunkten Upgrades oder
Freifahrten, wobei BC50-Inhaber lieber die Upgrades nehmen sollten. Und
auf keinen Fall kaufe man mit Bonuspunkten ein iPad oder einen Porsche.

Stefan

Post by Reinhard Greulich

Post by Stefan Reuther
wer kriegt
eigentlich die Bonuspunkte?

Im Zusammenhang mit Dienstreisen erworbene Bonuspunkte müssen im
Zusammenhang mit Dienstreisen verbraucht werden oder man muss sie
verfallen lassen.
Warum? Isso.

Nö. Der Arbeitgeber kann durchaus festlegen, dass die Angestellten ihre
durch Geschäftsreisen erworbenen Bonuspunkte / Flugmeilen privat
verbraten dürfen.

Oliver Schnell

Post by Oliver Schnell
Der Arbeitgeber kann durchaus festlegen, dass die Angestellten ihre
durch Geschäftsreisen erworbenen Bonuspunkte / Flugmeilen privat
verbraten dürfen.

Meistens haben sie - unberechtigt - Angst vorm Finanzamt, dann legen
sie es halt andersrum fest und gut. Kontrollierbar ist das bei Nutzung
einer privaten BC nämlich wirklich nicht - zwar ginge das aus der
Punkteübersicht hervor, aber deren Vorlage kann der AG, da auch
Privatreisen dokumentiert sind, nicht fordern. Und da niemand
überhaupt gezwungen wird, bb.Punkte zu sammeln und anzurechnen (nur
*wenn*), ist eigentlich der Himmel weit offen.

Gruß - Reinhard.

--
70086
~=@=~

Post by Reinhard Greulich

wer kriegt eigentlich die Bonuspunkte?

Im Zusammenhang mit Dienstreisen erworbene Bonuspunkte müssen im
Zusammenhang mit Dienstreisen verbraucht werden oder man muss sie
verfallen lassen.

Sagt wer? Und wie will irgendjemand das kontrollieren (es sei denn, die BC
wird vom Arbeitgeber gestellt)?

--
Tim Slater

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| / \ |

Post by Stefan Reuther
Ich frag mich ja bei dem ganzen Bonusmeilen-Zirkus dann: wer kriegt
eigentlich die Bonuspunkte? "AG kriegt den Rabatt, ich die Punkte" halte
ich zumindest erstmal für einen fairen Deal...

Nein, zumindest dort, wo die Verwaltungsvorschriften zum
Bundesreisekostengesetz oder zum Beispiel analoge Vorschriften der
Länder angewendet werden, dürfen die Punkte, die bei "dienstlicher
Inanspruchnahme regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel" entstehen,
auch nur für "dienstliche Zwecke" genutzt werden. Wenn du dir also
dienstlich einen bahn.comfort-Status erfährst, ist der Kaffee in der
Lounge ein Dienst-Kaffee :-P
Nein, ernsthaft: Mein Arbeitgeber rät deswegen dringend vom Sammeln von
Punkten in Bonusprogrammen bei Dienstreisen ab.

Grüße,
Till

Post by Till Kinstler
Nein, ernsthaft: Mein Arbeitgeber rät deswegen dringend vom Sammeln von
Punkten in Bonusprogrammen bei Dienstreisen ab.

Deutschland, was bist Du bescheuert.

Sprachlose Grüße
Marc

--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | //www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Post by Marc Haber

Post by Till Kinstler
Nein, ernsthaft: Mein Arbeitgeber rät deswegen dringend vom Sammeln von
Punkten in Bonusprogrammen bei Dienstreisen ab.

Deutschland, was bist Du bescheuert.

Hmmm, ich sehe gerade, dass man zwischen Bonusprogrammen bei Bahn- und
Flugreisen unterscheidet:
"Die Deutsche Bahn AG ermöglicht das Sammeln von Bonuspunkten. Es wird
an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass dienstlich erworbene
Bonuspunkte nur für dienstliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Es wird
bei der Online-Buchung über das Firmenkundenportal empfohlen, den Erwerb
von Bonuspunkten abzulehnen." (ok, mir war die Formulierung schärfer in
Erinnerung, es wird also nur "empfohlen" keine Punkte bei Bahnreisen zu
sammeln).
hingegen (im gleichen "Leitfaden"):
"Flugreisende sind verpflichtet, an Bonusprogrammen der Fluggesellschaft
teilzunehmen. Meilengutschriften, Prämien oder sonstige Vergünstigungen,
die Fluggesellschaften oder ihre Partner aus Anlass dienstlicher Flüge,
dienstlicher Hotelaufenthalte o. Ä. einräumen, sind der
Reisekostenstelle durch Kopie des Kontoauszuges mitzuteilen. Dienstlich
erworbene Meilengutschriften, Prämien oder Vergünstigungen dürfen nur zu
dienstlichen Zwecken eingesetzt werden."
Bei Bahnreisen darf/soll ich also keine Punkte sammeln, bei Flugreisen
muss ich anscheinend (ist mir allerdings neu, habe ich bisher bei
dienstlichen Flügen nicht getan, kommt aber bei mir auch nur so selten
vor, dass mit den paar Punkten/Meilen/Kilometern eh weder Prämien noch
irgendein Kundenstatus zu erreichen wäre).

Grüße,
Till

Post by Till Kinstler
"Die Deutsche Bahn AG ermöglicht das Sammeln von Bonuspunkten. Es
wird an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass dienstlich
erworbene Bonuspunkte nur für dienstliche Zwecke eingesetzt werden
dürfen.

Bahncard Business schreibt die Bonuspunkte mW dem pool des AG gut
und loest das Problem damit.

--
Best Regards
helmut springer panta rhei

Post by Helmut Springer

Post by Till Kinstler
"Die Deutsche Bahn AG ermöglicht das Sammeln von Bonuspunkten. Es
wird an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass dienstlich
erworbene Bonuspunkte nur für dienstliche Zwecke eingesetzt werden
dürfen.

Bahncard Business schreibt die Bonuspunkte mW dem pool des AG gut
und loest das Problem damit.

Möglicherweise bei einem Teil der BC Business-Verträge oder erst seit 2
Jahren. Denn _vor drei Jahren_ war das _bei meinem AG_ nicht der Fall.

mfG Paul

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Kann man mit der BahnCard 2 Klasse auch 1 Klasse fahren?

Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer BahnCard für die 2. Klasse keine Ermäßigung für die 1. Klasse erhalten.

Kann ich im Zug 1 Klasse nachlösen?

Klasse voraus“, sagt Sprecherin Pörner. Immerhin dürfen Reisende im Zug eine entsprechende Fahrkarte nachlösen – und wer im falschen Abteil erwischt wird, zahlt auch kein Bußgeld, sondern „nur“ den Differenzbetrag zwischen 1. und 2. Klasse.

Ist meine BahnCard 1 oder 2 Klasse?

Klasse upgraden. Auch ein Upgrade von der BahnCard 25 2. ... BahnCard-Upgrade funktioniert nur auf höherwertige BahnCards..

Kann man ein 2 Klasse Ticket upgraden?

Klasse Upgrade für Sparpreis- und Flexpreis-Tickets ist gegen 500 BahnBonus-Punkte möglich. Upgrade im Zug oder im DB Reisezentrum: Flexpreis-Tickets 2. Klasse können gegen die Zahlung des Differenzpreises im DB Reisezentrum oder im Zug ein Flexpreis-Ticket 1. Klasse umgetauscht werden.

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