Nachstehend finden Sie alle Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Die Sachbearbeitung ist grundsätzlich zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
- 08:00 bis 17:00 Uhr Montag bis Donnerstag
- 08:00 bis 15:00 Uhr Freitag
Fragen zur privaten Altersvorsorge
Bei allgemeinen und fachlichen Fragen
- zum Altersvorsorgevertrag,
- zur Zulageberechtigung und Zulagenberechnung,
- zum Eigenheimrentengesetz (Wohnriester) und
- zum Versorgungsausgleich usw.
nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten unter Angabe Ihrer Zulagenummer (Bsp. XX XXXXXX X XXX):
Servicehotline | 03381/2162324 03381/2162350 (für Anbieter von Altersvorsorgeverträgen) |
De-Mail | |
Telefax | 03381/2163300 |
Postanschrift | Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen 10868 Berlin |
Erläuterungen zum De-Mail Verfahren
Bei fachlichen, nicht einzelfallbezogenen Anfragen verwenden Sie bitte die
eMail
Fragen zur Kundenanbindung und Datenübermittlung der Kommunikationspartner zu den Verfahren der ZfA
Kundenanbindung und Übertragungswege
Erfassung als Neukunde der ZfA
Sie erfüllen folgende Voraussetzungen und möchten sich als Neukunde registrieren lassen?
Bitte beachten Sie, dass die Erfassung als mitteilungspflichtige Stelle für Solidargemeinschaften nur möglich ist, wenn Sie Ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit alle fünf Jahre dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit einem versicherungsmathematischen und testierten Gutachten nach § 176 SGB V nachgewiesen haben.
- Anbindung und Erfassung für das Zulageverfahren
- Anbieter (§ 80 EStG)
- Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
- Zuständige Stelle (§ 81a EStG)
- Familienkasse (§ 91 Absatz 1 Satz 1 EStG)
- Anbindung und Erfassung für die
Meldeverfahren der Finanzverwaltung
- Maschinelle Anfrageverfahren (§ 22a Absatz 2 Satz 2 EStG)
- Mitteilungspflichtige Stelle Rentenbezugsmitteilung (§ 22a Absatz 1 Satz 1 EStG)
- Mitteilungspflichtige Stelle KV/PV (§ 10 Absatz 2b Satz 1 EStG)
- Mitteilungspflichtige Stelle Basisrente (§ 10 Absatz 2a Satz 1 EStG)
- Mitteilungspflichtige Stelle Künstlersozialkasse (§ 10 Absatz 2b Satz 1 EStG)
- Mitteilungspflichtige Stelle steuerfreie Zuschüsse/Erstattungen (§ 10 Absatz 4b Satz 4 EStG)
- weitere Kundenarten (z. B. IT-Dienstleister)
Bitte nutzen Sie unseren Online-Erfassungsbogen für Ihre Erstanmeldung.
Änderung einer bereits bestehenden Kundenanbindung
Sie möchten Ihre bei der ZfA hinterlegten Daten ändern?
Bitte nutzen Sie zur Änderung von Daten unseren Änderungsbogen (pdf-Format) zur Erfassung von Daten der Beteiligten für die Verfahren der zentralen Stelle.
Bei allgemeinen und technischen Fragen ...
- zur Nutzung unseres Online-Erfassungsbogens,
- zu unserem Erfassungsbogen im pdf-Format,
- zur Registrierung und Anbindung,
- zur Datenübermittlung,
- zu technischen Problemen in der Datenkommunikation und
- zum Meldeverfahren der Finanzverwaltung
... nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten und wenn vorhanden unter Angabe Ihrer Kundennummer (Bsp. ANXXXXXXXXXX):
Servicehotline | 03381/2162377 |
De-Mail |
|
(Rentenbezugsmitteilungsverfahren und maschinelles Anfrageverfahren) | |
Telefax | 03381/2163300 |
Postanschrift | Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen 10868 Berlin |
Erläuterungen zum De-Mail Verfahren
Bei Fragen zum Zahlungs- und Rückforderungsverfahren können Sie sich weiterhin an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Zahlverfahrenteam wenden oder die oben genannte Hotline nutzen.
Die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1889 war ein Meilenstein für die Sozialversicherung in Deutschland. Über 125 Jahre sind seitdem vergangen, in denen die Rentenversicherung stets stabil und doch beweglich genug geblieben ist, um auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren.Hauptadresse
Beschreibung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Die vielfältigen gesetzlichen Aufgaben werden von verschiedenen Bereichen umgesetzt.
Die Abteilung Internationale Aufgaben und Beratungsdienst führt das gesamte Rentenverfahren unter Einbeziehung der ausländischen Versicherungsträger durch. Bei Beratungstagen und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland, besonders in den Nachbarländern, bietet die DRV kompetente Beratung und Aufklärung.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterhält die “Datenstelle der Träger der Rentenversicherung“ (DSRV). Sie vergibt die Versicherungsnummern und ist Datenannahme- und -verteilstelle für den Datenaustausch der Rentenversicherungsträger untereinander und von der Rentenversicherung zu den Kommunen, den Sozial- und Familiengerichten und der Finanzverwaltung. Den Versicherten bietet die DSRV das Portal für Online-Dienste. Die DSRV koordiniert das Rentenzahlverfahren mit dem Renten Service der Deutschen Post AG und den Rentenversicherungsträgern.
Die mit der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) verbundenen Aufgaben wurden der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen.
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