Der Pflichtteil ist ein Recht, das nur im Erbfall in Anspruch genommen werden kann. Und auch dann ist nur ein kleiner Kreis um den Verstorbenen herum pflichtteilsberechtigt. Hierzu gehören die Kinder und der Ehe- oder Lebenspartner. Nur in Ausnahmefällen sind auch die Enkel oder Eltern berechtigt einen Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe zu erheben. Personen aus diesem Kreis ist es möglich ihren Pflichtteil einzufordern, wenn sie von dem Erblasser enterbt wurden. Dieses Recht wird den pflichtteilsberechtigten Personen nur in extremen Ausnahmesituationen entzogen, beispielsweise wenn ihnen eine schwere Straftat gegenüber dem Erblasser nachgewiesen wurde.
Für die geerbte Immobilie wird der Pflichtteil dann relevant, wenn die Eltern das eigene Haus beispielsweise nur einem Kind vermacht haben. In diesem Fall kann das andere Kind seinen Pflichtteil von dem Erben des Hauses einfordern. Zu diesem Szenario kommt es, wenn Eltern vor ihrem Tod einem Kind das Haus alleine überschreiben. Auch ein Testament, das die gesetzliche Erbfolge unterbricht, kann die Auszahlung eines Pflichtteils nach sich ziehen. Das geschieht zum Beispiel mit dem Berliner Testament.
Prinzipiell kann jeder sein Vermögen vererben, an wen er möchte, kann einen Alleinerben festlegen oder bestimmte Personen enterben. Allerdings nicht gänzlich. Der sogenannte Pflichtteil bestimmt Ansprüche auf einen Teil der Erbschaft, die von der im Testament festgelegten Erbfolge abweichen.
Denn nach dem Willen des Gesetzgebers sollen bestimmte gesetzliche Erben nie ganz leer ausgehen. Hintergrund ist, dass der Erblasser auch nach seinem Tod noch Fürsorgepflichten hat.
Pflichtteilsansprüche ergeben sich grundsätzlich, wenn nahe Angehörige:
- durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden.
- im Nachlass zu gering bedacht wurden (wenn weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils vererbt wird).
- ihr Erbteil ausschlagen.
Der Pflichtteil ist ein auf Geld gerichteter Anspruch gegen die Erben. Das Aberkennen des gesetzlichen Pflichtteils, also eine vollständige Enterbung, ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch auf Geldzahlung aus dem Nachlass. Ansprüche auf Gegenstände oder Immobilien bestehen nicht, nur anteilig auf deren rechnerischen Wert.
Um den gesetzlichen Erbteil zu berechnen, müssen Sie die genaue Erbmasse bestimmen. Dazu müssen zunächst das Vermögen, bestehend unter anderem aus Geldvermögen, Grundstücken, Wertpapieren oder Kunstgegenständen, sowie etwaige Schulden des Erblassers ermittelt werden.
Vermögen, das der Erblasser innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall verschenkt hat, muss bei der Berechnung des Pflichtteils dem Nachlass hinzugerechnet werden. Geschenke zwischen Ehegatten sind zeitlich unbegrenzt anzurechnen. Andererseits muss sich auch der Pflichtteilberechtigte erhaltene Vorleistungen anrechnen lassen.
Der Anspruch beträgt die Hälfte des Wertes, der dem Pflichtteilsberechtigten laut gesetzlicher Erbfolge zusteht. Die Höhe ist also abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Beim Pflichtteil für Ehegatten ist zudem relevant, welchen Güterstand die Eheleute gewählt haben.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt zahlreiche Vorgaben bezüglich zivilrechtlicher Vorgänge. Besonders wichtig ist dabei in jedem Bereich die jeweils geltende Frist. Diese zeigt auf, wie lange Betroffene die Möglichkeiten haben, Ansprüche geltend zu machen und Anträge zu stellen.
Auch im Erbrecht sind wichtige Fristen gesetzt, die vielen Erben zunächst nicht bekannt sind.
Doch das Versäumnis einer Frist kann mitunter gravierende Folgen haben. Aus diesem Grund wollen wir für Sie im Folgenden die wichtigsten Fristen im Erbrecht aufführen und erläutern.
Inhalt
- FAQ: Fristen im Erbrecht
- Überblick zu den wichtigsten im Erbrecht geltenden Fristen
- Erläuterung zu besonderen im Erbrecht gesetzten Fristen
- Bei Schenkung gilt die 10-Jahresfrist im Erbrecht
- Im Erbrecht festgesetzte Fristen bei einem Vermächtnis
- Weiterführende Literatur zum Thema
- Weiterführende Suchanfragen
FAQ: Fristen im Erbrecht
Welche Fristen gibt es beim Erbrecht?
Im Erbrecht gibt es eine Reihe an Fristen. So ist zum Beispiel festgelegt, wie lange Sie Zeit haben, das Erbe auszuschlagen. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick der wichtigsten Fristen.
Welche Frist gilt bei Schenkungen?
Bei Schenkungen gilt laut Erbrecht in Deutschland eine Frist von zehn Jahren.
➥ Literatur zum Thema Erbrecht
Überblick zu den wichtigsten im Erbrecht geltenden Fristen
In der folgenden Tabelle finden Sie die bedeutsamsten Fristen, die für die Nachlass- und Vermächtnisempfänger bei Eintreten des Erbfalles von Bedeutung sind. Versäumen Sie diese im Erbrecht vorgegebenen Fristen, tritt die Verjährung der Ansprüche nach Ablauf ein. Forderungen können also nicht mehr wirksam gestellt werden.
ParagraphVorgangFrist32 PersonenstandsgesetzTodesfallanzeige beim Standesamtein Werktag ab Versterben des Erblassers1944 BGBFrist für die Ausschlagungsechs Wochen ab Kenntnis der angefallenen Erbschaft (in der Regel der Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers)... wenn der Erblasser dauerhaft oder zeitweilig im Ausland warsechs Monate ab Kenntnis der Erbschaft1954 BGBAnfechtung von Erbschaftsannahme oder - Ausschlagungsechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes bzw. nach Ende einer möglicherweise bestehenden Zwangslage (bei Drohung)... wenn der Erblasser dauerhaft oder zeitweilig im Ausland warsechs Monate ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes bzw. mit Beendigung einer Zwangslage (bei Drohung)2340 BGBFeststellung der Erbunwürdigkeitein Jahr ab Kenntnis der Gründe, die zur Erbunwürdigkeit eines Erben führen2082 BGBAnfechtung eines Testamentsein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, spätestens jedoch 30 Jahre nach dem Erbfall2283 BGBAnfechtung eines Erbvertrages durch den Erblasserein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes bzw. nach Ende einer möglicherweise bestehenden Zwangslage (bei Drohung)2332 BGBPflichtteilsanspruchdrei Jahre ab Kenntnis der angefallenen Erbschaft, spätestens jedoch nach 30 Jahren2314 BGBAuskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigtendrei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung2287 BGBAnspruch auf Erbschaftsergänzungdrei Jahre ab Anfall der Erbschaft2325 BGBPflichtteilsergänzungsanspruchzehn Jahre ab Eigentumsübertragung im Rahmen einer Schenkung2020 BGBNachlassherausgabe und Auskunft durch Erbschaftsbesitzer30 Jahre1980 BGBNachlassinsolvenzunverzüglich ab Kenntnis der Überschuldung bzw. Zahlunsunfähigkeit564 BGBFrist für die außerordentliche Kündigung von Erbe und Vermieterein Monat ab Kenntnis des Sterbefalls2034 BGBVorkaufsrecht der Miterbenzwei Monate ab Mitteilung über Vertragsinhalte2174 BGBAnspruch aus einem Vermächtnisdrei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis des Anspruchs30 ErbStGAnzeige der Erbschaft beim Finanzamtdrei Monate ab Kenntnis der angefallen Erbschaft21 ErbStGAbgabe einer Steuererklärung in Erbsachenmindestens ein Monat (wird vom Finanzamt gesetzt)Erläuterung zu besonderen im Erbrecht gesetzten Fristen
Einige der in der obigen Übersicht aufgeführten Fristen sind von besonderer Bedeutung für die Nachlassempfänger.
Allen voran betrifft dies die Vorgabe zur Erbausschlagung. Erklären Sie diese nicht innerhalb der sechs Wochen gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht, gilt das Erbe automatisch als angenommen.
Das kann besonders dann problematisch werden, wenn der Nachlass überschuldet ist, da die Erbenhaftung bestimmt, dass die Nachlassempfänger über den Nachlass hinaus mit Eigenvermögen für die Schulden des Erblassers haften können.
➥ Literatur zum Thema Erbrecht
Bei Schenkung gilt die 10-Jahresfrist im Erbrecht
Zudem bestimmt das Erbrecht bei Schenkung Fristen von regelmäßig zehn Jahren. Diese sind besonders bei Pflichtteilsansprüchen zu berücksichtigen. Weil Erblasser ggf. dazu neigen, den Pflichtteil ungeliebter Erben zu schmälern und den Nachlass insgesamt durch Schenkungen an Dritte zu verringern, ist die 10-Jahresfrist installiert worden.
Diese bestimmt, dass alle Schenkungen des Erblassers an Dritte in die Ermittlung des Pflichtteilsanspruches einbezogen werden, sofern diese nicht länger als zehn Jahre vor dem Erbfall getätigt wurden. Ausschlaggebend ist dabei jedoch die Eigentumsübertragung der verschenkten Vermögenswerte (z. B. Datum der Grundbuchänderung).
Beim Pflichtteil sind keine Fristen für die Auszahlung im Erbrecht gesetzt. In der Regel wird die Begleichung der eingeforderten Ausgleichszahlung umgehend fällig. Da sich die Pflichtteilsansprüche jedoch in der Praxis nicht sofort nach Eintritt des Erbfalles auszahlen, geschweige denn genau beziffern lassen, ist eine Stundung der Forderungen eher die Regel.
Im Erbrecht festgesetzte Fristen bei einem Vermächtnis
Neben Erbschaften können Erblasser einzelnen Begünstigten auch Vermächtnisse hinterlassen. Bei einem Vermächtnis im engeren Sinne handelt es sich um die Übertragung eines bestimmten Nachlassgegenstandes an eine Person. Der Vermächtnisnehmer tritt dabei jedoch nicht automatisch als Erbe ein – auch wenn er zugleich Erbe sein kann. Stattdessen handelt es sich um ein schuldrechtliches Verhältnis gegenüber den Erben.
Der Vermächtnisnehmer muss den Anspruch auf das ihm zugedachte Vermachte gegenüber den rechtmäßigen Erben geltend machen. Hierzu hat der Bedachte insgesamt drei Jahre Zeit. Fristbeginn ist jedoch nicht automatisch der Erbfall, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Berechtigte von dem Vermächtnis Kenntnis erlangte – oder zumindest hätte ohne grob fahrlässiges Handeln erlangen müssen.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten
- Bretzinger, Otto N. (Autor)
14,99 EUR
Ratgeber Erbrecht: Erben und vererben (Beck-Rechtsberater im dtv)
- Ritter, Heiko (Autor)
18,90 EUR
Bei Amazon kaufenDas aktuelle Erbrecht: Erbfolge - Testament - Steuern; Walhalla Rechtshilfen
- Bartsch, Malte B. (Autor)
12,95 EUR
Bei Amazon kaufenLetzte Aktualisierung am 16.12.2022 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API