Den Urlaubsanspruch mit Attest retten
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Aktualisiert am 15. Juli 2022
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmer, die im Urlaub krank werden, können sich die Tage wieder gutschreiben lassen. Denn Krankheitstage werden nach dem Gesetz nicht als Urlaubstage auf den Jahresurlaub angerechnet.
- Dazu musst Du dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen – und zwar ab dem ersten Tag. Das gilt auch, wenn Du im Ausland im Urlaub bist.
So gehst Du vor
- Du musst Deinem Arbeitgeber aus dem Urlaub umgehend mitteilen, dass Du krank bist – am besten per E-Mail.
- Gehe direkt am ersten Tag zum Arzt – auch wenn laut Arbeitsvertrag der dritte Tag genügt. Leite das Attest an Deinen Arbeitgeber weiter, damit er Dein Urlaubskonto anpasst.
- Schließe eine Reisekrankenversicherung ab für den Fall, dass Du im Urlaub krank wirst. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Behandlungskosten im Ausland nur eingeschränkt und Rücktransporte gar nicht.
Endlich Urlaub. Der Stress lässt nach, Du beginnst die ersten freien Tage zu genießen – und prompt wirst Du krank. Das Phänomen heißt „leisure sickness“, zu Deutsch: Freizeitkrankheit. Mit dem Urlaub und der Erholung ist es dann leider vorbei. Wir erklären Dir, wie Du zumindest Deine Urlaubstage retten kannst.
Was ist, wenn Du im Urlaub krank wirst?
Wusstest Du, dass Du Deine Urlaubstage retten kannst, wenn Du während des Urlaubs krank wirst?
Die Tage, an denen Du nachweislich arbeitsunfähig warst, werden nicht als Urlaubstage auf Deinen Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Das steht so im Bundesurlaubsgesetz. Der Urlaub soll schließlich Deiner Gesundheit und dem Erhalt Deiner Arbeitsfähigkeit dienen. Wenn Du krank bist, kannst Du Dich nicht erholen. Wirst Du schon vor Beginn Deines Urlaubs krank, gilt der gesamte Urlaub als nicht verbraucht. Der Urlaub ist zu einem späteren Zeitpunkt neu zu gewähren.
Aber nur, wen Du dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegst, schreibt er Deinem Urlaubskonto die Urlaubstage wieder gut.
Wichtig: Du musst während Deines Urlaubs schon für den ersten Tag der Krankheit ein Attest vorlegen, auch wenn Du Dir ansonsten laut Arbeitsvertrag zum Beispiel bis zum dritten Krankheitstag für die Krankschreibung Zeit lassen kannst.
Es gibt zwei Ausnahmen von dieser Krankheitsregel im Urlaub:
Krank, während man Überstunden abbaut - Falls Du Überstunden abfeierst und krank wirst, kannst Du diese Stunden Deinem Arbeitszeitkonto nicht wieder gutschreiben lassen. Da hilft auch kein ärztliches Attest. Du kannst für die Zeit der Erkrankung keinen zusätzlichen Freizeitausgleich verlangen (BAG, Urteil vom 31. Mai 1989, Az. 5 AZR 344/88).
Im Urlaub wird das Kind krank - Du kannst Deine Urlaubstage auch dann nicht retten, wenn Dein Kind im Urlaub krank wird. An normalen Arbeitstagen gibt es für Eltern die Möglichkeit, bezahlt freie Tage zu bekommen, falls sie sich um ihr krankes Kind kümmern müssen. Entweder zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter oder es besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wird das Kind allerdings im Urlaub krank und muss gepflegt werden, verfällt Dein Urlaubsanspruch – auch wenn Du Dich nicht erholen konntest und ein Attest über die Erkrankung Deines Kindes vorlegst (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. November 2010, Az. 11 Sa 1475/10).
Urlaubstage gutschreiben wegen Quarantäne?
Während der Corona-Pandemie kann es passieren, dass Du im Urlaub bist und Dich dann laut Behörde in dieser Zeit in Quarantäne begeben musst. Was ist dann mit den Urlaubstagen? Im Infektionsschutzgesetz wird die Frage nicht beantwortet. Deshalb hängt es davon ab, ob Du auch Krankheitssymptome hattest.
Fällt die behördlich angeordnete Quarantäne mit einer Erkrankung zusammen, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet (§ 9 BurlG). Die Urlaubstage werden Dir wieder gutgeschrieben. Befindest Du Dich jedoch in der behördlich angeordneten Quarantäne, ohne arbeitsunfähig erkrankt zu sein, kannst Du Dir die Tage nicht gutschreiben lassen.
Anders urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm. Ein Arbeitgeber musste acht Urlaubstage gutschreiben und nachgewähren, weil die Situation für den Arbeitnehmer im Fall einer Quarantäne mit der einer Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs vergleichbar sei (Urteil vom 27. Januar 2022, Az. 5 Sa 1030/21). Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesarbeitsgericht in dieser Frage entscheidet. Es verhandelt zu dieser Frage am 16. August 2022 (Az. 9 AZR 76/22).
Weitere Informationen für Arbeitnehmer rund um das Thema Corona findest Du im Ratgeber Corona und Arbeitsrecht.
Hermann-Josef Tenhagen
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Wann musst Du Dich im Urlaub krankmelden?
Wer im Urlaub krank wird, muss handeln und seinen Arbeitgeber schnellstmöglich informieren. Die Krankmeldung ist wichtig, damit der Arbeitgeber die sogenannte Entgeltfortzahlung leistet (§ 5 Abs. 1 EntgFG).
Du solltest Deinen Arbeitgeber anrufen, eine Kurznachricht oder eine E-Mail schicken. Die Personalabteilung oder der disziplinarische Vorgesetzte ist der richtige Ansprechpartner. Es reicht nicht, Deinen Arbeitskollegen eine Nachricht zu schicken, damit diese dann den Chef darüber informieren, dass Du im Urlaub krank geworden bist.
Verbringst Du Deinen Urlaub im Ausland und wirst krank, musst Du zusätzlich Deine Kontaktdaten hinterlassen, wo Du am Urlaubsort oder im Krankenhaus erreichbar bist (§ 5 Abs. 2 EntgFG). Du kannst auch eine Person damit beauftragen, das zu erledigen. Falls Du Deinem Arbeitgeber Deine Krankheit und die Kontaktdaten nicht mitteilst, kann er Dir unter Umständen die Entgeltfortzahlung verweigern (§ 7 EntgFG).
Wie weist Du Deine Krankheit richtig nach?
Konntest Du Deinen Urlaub gar nicht erst antreten, weil Du krank geworden bist, solltest Du Dir von Deinem behandelnden Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Diese leitest Du dann an Deinen Arbeitgeber weiter, und Deine Urlaubstage werden wieder gutgeschrieben.
Befindest Du Dich im Ausland, musst Du Dir dort vom behandelnden Arzt ein Attest schreiben lassen. Der ausländische Arzt muss zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterscheiden (BAG, Urteil vom 1. Oktober 1997, 5 Az. AZR 499/96). Er muss Dir also nicht nur bescheinigen, dass Du krank bist, sondern auch, dass Du nicht arbeiten kannst.
Wen musst Du benachrichtigen?
Verbringst Du Deinen Urlaub in Deutschland, musst Du nur Deinen Arbeitgeber informieren, wenn Du krank wirst. Bist Du im Ausland unterwegs, solltest Du auch Deine Krankenkasse unterrichten. Denn Du bist verpflichtet, Deiner Kasse die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (§ 5 EntgFG). Sonst bleibst Du womöglich auf den Behandlungskosten sitzen.
Die Kasse erstattet nur die Leistungen, die ein gesetzlich Versicherter im jeweiligen Urlaubsland bezahlt bekäme. Das ist oft deutlich weniger als in Deutschland, weil in anderen Ländern höhere Selbstbehalte gelten und auch einige Bereiche (etwa Zahnbehandlungen) komplett vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgeschlossen sein können.
Deshalb ist eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll – auch wenn Du Deinen Urlaub nur innerhalb Europas verbringst. Die Mehrkosten, die die gesetzliche Krankenkasse für notwendige Behandlungen im Ausland nicht übernimmt, deckt diese Versicherung ab.
Wesentlicher Vorteil bei guten Tarifen: Auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland zahlt die Versicherung. Wie Du eine gute Police findest, liest Du in unserem Ratgeber zur Auslandsreise-Krankenversicherung.
Mehr dazu im Ratgeber Auslandsreise-Krankenversicherung
- Wer ins Ausland reist, bekommt als Einzelperson schon für unter 10 Euro im Jahr den notwendigen Krankenversicherungsschutz.
Von uns empfohlene Tarife: Debeka (Tarif AR) für Einzelpersonen und Senioren, Münchener Verein für Singles (Tarif 501) und Ehepaare mit Kindern (Tarif 502) sowie DKV (Reise Med Tarif RD) für Einzelpersonen und Paare unter 65.
Zum Ratgeber
Krankengeld: Kannst Du in den Urlaub?
Auch wer längere Zeit krankgeschrieben ist und bereits Krankengeld bekommt, kann in den Urlaub fahren. Du bist nicht verpflichtet, die Krankenkasse zu informieren, wenn Du innerhalb Deutschlands verreist. Du solltest allerdings erreichbar sein und jemanden bitten, regelmäßig Deine Post zu öffnen, damit Du auf Schreiben der Krankenversicherung reagieren kannst.
Komplizierter wird es, wenn Du ins Ausland reisen willst. Dann brauchst Du die Zustimmung Deiner Versicherung, damit Du weiter Anspruch auf Krankengeld hast (§ 16 Abs. 4 SGB V).
Sprich mit Deinem behandelnden Arzt über Deine Reisepläne und lass Dir bescheinigen, dass die Reise Deine Genesung nicht beeinträchtigt. Achte darauf, dass Deine Krankschreibung für den gesamten Urlaub gilt. Das Attest schickst Du zusammen mit einem formlosen Antrag auf Zustimmung zur Krankenkasse.
Die Kasse muss Deinem Antrag fast immer zustimmen, wenn Du innerhalb der EU bleibst. (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019, Az. B 3 KR 23/18 R). Denn nach europäischen Regelungen kannst Du auch dann Geldleistungen bei Krankheit beziehen, wenn Du Dich in einem anderen EU-Staat aufhältst. Die Kasse hat keinen Ermessensspielraum, sondern muss der Reise zustimmen, wenn der Versicherte für den Zeitraum der Reise krankgeschrieben ist.
Falls die Krankenkasse sich weigert, Deiner Reise zuzustimmen, solltest Du Widerspruch einlegen. Hilft das nicht, bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht.