Schwarzfahren
Solltest du einmal vergessen haben ein Ticket zu kaufen, kannst du das in Sekundenschnelle mit einer App nachholen (gibt es für Wien, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck).
Wenn du erwischt wirst, musst du den Fahrpreis + einen Zuschlag in Höhe von etwa €70 entweder sofort oder binnen 3 Tagen per Erlagschein (meist plus zusätzlicher Gebühr) bezahlen. Wenn du nicht zahlst, bekommst du eine Mahnung. Erst wenn du trotz Mahnung nicht zahlst, kann ein Inkassobüro eingeschaltet werden – dann wird es so richtig teuer (einige hundert Euro). Also: Kopf in den Sand stecken macht die Sache nur noch schlimmer.
Ab 14 kannst du auch eine Verwaltungsstrafe bekommen, wenn du beim Schwarzfahren erwischt wirst.
Der Kontrolleur darf dich kurz zur Identitätsfeststellung anhalten. Er kann die Polizei rufen, wenn du dich weigerst oder keinen Ausweis dabei hast.
Wenn du deinen Freifahrtausweis vergessen hast, wird jedenfalls dein Name und Adresse aufgenommen. Kannst du den Ausweis binnen 3 Tagen vorweisen (zB durch Fax), ist die Sache bei den meisten Beförderungsunternehmen erledigt.
Angriffe auf das Öffi-Personal
Wer zB BuslenkerInnen, ZugbegleiterInnen oder TicketkontrolleurInnen tätlich angreift,
kann ab Herbst 2017 mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Allein reisen…
Unter 18 Jahren brauchst du die Zustimmung deiner Eltern, wenn du allein oder mit Freunden verreisen möchtest. Eine schriftliche Bestätigung (Reisevollmacht) mitzunehmen ist immer gut. Wenn möglich sollte sie in der Landessprache sein, oder zumindest in Englisch.
Willst du in Österreich ohne Eltern Urlaub machen, beachte die Jugendschutzbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Im Ausland musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. //www.protection-of-minors.eu/
Für Buchungen im Reisebüro wird üblicherweise die Unterschrift deiner Eltern verlangt, wenn du unter 18 bist.
Für den Krankheitsfall solltest du immer deine E-Card dabei haben. Außerhalb der EU ist es vorteilhaft, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Allein reisen mit dem Flugzeug
Viele Fluglinien bieten Begleitung für Kinder und Jugendliche an. Die AUA zB bietet Betreuung gegen eine Servicegebühr für allein reisende Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren sowie sogar für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren auf speziellen Wunsch der Eltern.
Am Ankunftsort werden die Kinder an die vorab bekannt gegebene Person übergeben. Diese muss einen Ausweis vorweisen.
Allein reisen mit der Bahn
Ab 6 Jahren dürfen Kinder in
Österreich ohne Begleitung Bahn fahren.
Aber: Erziehungsberechtigte müssen darauf achten, dass sie die Aufsichtspflicht nicht verletzen (das heißt zB dass sie dem Alter und der Reife des Kindes entsprechend entscheiden müssen, ob das Kind alleine fahren kann.)
Die Deutsche Bahn bietet einen Begleitservice für Kinder im Alter zwischen 6 und unter 15 Jahren gegen Gebühr und Vorbuchung an.
Allein mit dem Taxi
Ab dem Volksschulalter werden Kinder üblicherweise ohne Begleitung befördert. Meist bezahlt der Erwachsene am Zielort. Bei der Bestellung des Taxis sollte eine Handy-Nummer eines Elternteiles angegeben werden.
Im Rahmen der Geschäftsfähigkeit können aber Kinder und Jugendliche auch selbst bezahlen.
Beförderungspflicht für Öffis
Öffentliche Verkehrsmittel haben Beförderungspflicht. Überfüllung ist zB kein gerechtfertigter Grund, dich abzuweisen. Wird man als Fahrgast ungerechtfertigt abgewiesen, hat man Anspruch auf Schadenersatz.
Essen oder Trinken ist kein Grund für eine Beförderungsverweigerung oder für eine Strafe – sofern du zivilisiert konsumierst.
Verweigert werden darf dir die Beförderung, wenn du die Sicherheit oder Ordnung gefährdest (zB wenn du Fahrgäste anpöbelst).
Für die meisten Jugendlichen ist die Fahrt mit der Bahn kein großes Ereignis mehr. Oft sind sie es schon seit Jahren gewohnt, selbstständig mit der Bahn in die Schule zu fahren. Dennoch machen sich viele Eltern Sorgen, wenn ihre Schützlinge eine längere Reise unternehmen und dabei alleine in der Bahn mit 15 unterwegs sind. Das sollten Sie als Eltern von Minderjährigen beachten: Jugendherbergen gibt es weltweit. Daher kann man nicht davon ausgehen, dass es in jedem Land und …Allein in der Bahn mit 15 - geht das?
Eltern können Ihre Kinder mit guten Ratschlägen beistehen
- Gerade wenn Minderjährige allein mit der Bahn unterwegs sind, sollten sie ein funktionstüchtiges Handy bei sich führen.
- Auf dem Handy sollten sämtliche Notrufnummern sowie Rufnummern von Personen, die man um eine eventuelle Hilfe fragen möchte, abgespeichert sein.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, dass es bei Ankunft am Zielort sofort mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Eventuell können Sie sich auch während einer längeren Bahnfahrt einmal kontaktieren, damit alle Beteiligten beruhigt sind.
- Geben Sie Ihrem Kind für die Reise auch genügend Geld mit. Da man nie weiß, in welche Situationen der Jugendliche kommen kann, sollte er immer auf ein gewisses Notgeld zurückgreifen können.
- Allein in der Bahn mit 15 zu reisen, heißt auch, Augen und Ohren offen zu halten. Halten Sie Ihr Kind an, sich die Mitreisenden, zu denen es sich setzt, genau anzusehen, ob es diesen Personen eventuell vertrauen kann.
- Wenn sich Ihr Kind in irgendeiner Form von anderen Personen belästigt fühlt, soll es sich sofort an den Schaffner wenden.
- Oft hilft auch, wenn Ihr Kind sehr laut deutlich macht, dass es nicht belästigt werden möchte. So werden andere Mitreisende darauf aufmerksam und können Ihrem Kind beistehen.
Meistens sind die Sorgen der Eltern, wenn das Kind allein in der Bahn reist, unbegründet. Die Jugendlichen sind oft schon sehr selbstständig. Und man sollte als Eltern seinen Kindern ruhig das Vertrauen schenken, dass sie in dem Alter eine Reise schon alleine machen können.
Weiterlesen:
- Mindestalter für die Jugendherberge - was alleinreisende Jugendliche beachten sollten
- Reisevollmacht der Eltern - das sollten Sie beachten
- Reisevollmacht für Minderjährige - das sollten Sie beachten
- Jugendschutzgesetz - Ausgehzeiten in jedem Alter einhalten
- Übersicht: Alles zum Thema Pubertät
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