Abschreibungen gleich investitionen

In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Investitionen und Abschreibungen einfach mit dem Excel-Finanzplan-Tool geplant werden können. Außerdem lassen sich auch aktivierte Eigenleistungen einschließlich der zugehörigen Abschreibungen schnell planen. Last but not least haben Sie auch die Möglichkeit Anlagevermögen teilweise oder vollständig zum Buchwert (aber auch über oder unter Buchwert) zu verkaufen bzw. Abgänge zu buchen. Die zugehörigen Einstellungen und Berechnungen finden Sie im Excel-Finanzplan-Tool auf dem Tabellenblatt .

Mit Investitionen sind an dieser Stelle Anschaffungen für das Anlagevermögen gemeint, also Ausgaben für Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände, die länger als ein Jahr im Unternehmen genutzt werden.

In der Liquiditätsrechnung werden die Zahlungen für Investitionen voll (im jeweiligen Planmonat) berücksichtigt. In der Erfolgsrechnung (= Gewinn- und Verlustrechnung) werden nur die zugehörigen Abschreibungen berücksichtigt. Mit den Abschreibungen erfasst man dabei planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen der Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände (AfA = Absetzung für Abnutzung). Die lineare Verteilung bzw. Abschreibung ist dabei der häufigste Fall in der Praxis. Dazu werden die (Netto-)Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten anteilig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Wirtschaftgutes verteilt.

Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern (gem § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz) grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse zu schätzen. So genannte AfA-Tabellen sind ein Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu ermitteln. Die in ihnen festgehaltenen Werte beruhen auf Erfahrungswissen.

Entsprechende AfA-Tabellen mit den Nutzungsdauern finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF):

//www.bundesfinanzministerium.de

Im Excel-Finanzplan-Tool ist auf dem Blatt „Invest+AfA“ an mehreren Stellen obiger Link direkt eingebaut (AfA-Tabelle), so dass Sie mit einem Klick von dort direkt die Tabellen bzw. die Webseite aufrufen können. Der Link kann sich in Zukunft ggf. ändern, das liegt nicht in unserem Einflussbereich. In diesem Fall suchen Sie einfach auf der Startseite des BMF im Suchfeld nach dem Begriff "AfA Tabellen"

Hintergrund: Abschreibungsmöglichkeiten und Wahlrechte für GWG

Seit 1. Januar 2018 gelten für geringwertige Wirtschaftsgüter (= GWG) die folgenden neuen Grenzen und Regelungen:

1.) GWG mit Netto-Anschaffungskosten bis € 250

... können entweder sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Ein Wahlrecht zur Poolabschreibung (Bildung eines Sammelpostens) besteht nicht. Ein Eintrag in ein Anlagenverzeichnis ist nicht notwendig.

2.) Geringwertige Wirtschaftsgüter von mehr als € 250,- bis zu € 800,-

… können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Der Eintrag in ein Anlagenverzeichnis ist notwendig. Darin müssen sowohl Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ersichtlich sein sowie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

3.) Sammelposten und Poolabschreibung

GWG, deren Netto-Anschaffungskosten € 250,- aber nicht € 1.000,- übersteigen, können alternativ in einen Sammelposten zusammengefasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben werden. Dieses Wahlrecht kann allerdings nur einheitlich für alle geringwertigen Wirtschaftsgüter eines Wirtschaftsjahres in Anspruch genommen werden. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht mehr im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts anfallen, erhöhen den Sammelposten des Wirtschaftsjahres, in dem die Aufwendungen entstehen (R 6.13 Abs. 5 Satz 2 EStR 2012).

4.) Wirtschaftsgüter über € 1.000,-

Für alle übrigen Wirtschaftsgüter (mit Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als € 1.000,-) gilt wie bislang auch der Grundsatz der Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Empfehlung:

Aus Vereinfachungsgründen empfehle wir ihnen im Hinblick auf ihre Planung mit dem Excel-Finanzplan-Tool folgendermaßen zu verfahren:

Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis € 250,- behandeln Sie als Aufwand (nicht als Investition), d.h. diese werden bei den „Sonstigen Kosten“ geplant. Für Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten > € 250,- geben Sie Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabellen an und schreiben diese entsprechend linear ab. Nach Gründung, aber auf jeden Fall vor Ende ihres ersten Geschäftsjahres, sollten Sie dann mit ihrem Steuerberater nochmals die Thematik Abschreibungen angehen und diese ggf. optimieren.

Grundsätzlich sind im Excel-Finanzplan-Tool drei unterschiedliche Kategorien/Gruppen von Investitionen zur Planung vorbereitet. Dabei handelt es sich um A „Immaterielle Vermögensgegenstände“, B „Sachanlagen“ sowie C „Finanzanlagen“. Die Bezeichnungen werden im gesamte Modell einheitlich verwendet und die drei Kategorien/Gruppen werden auch später in der Bilanz separat ausgewiesen.

Innerhalb der ersten beiden Kategorien (A+B) erfolgt nochmals eine Dreiteilung der Planung in 1. AfA und Verkäufe vorhandener VG, 2. Neue Investitionen (einfach mit Verkaufsoption) sowie 3. Neue Investitionen (mehrfach ohne Verkaufsoption) => siehe folgender Screenshot (Tipp: Nutzen Sie im EFT die Gruppierungsfunktionalität (Plus- und Minuszeichen links) um sich schnell einen Überblick zu verschaffen.

Zum Vergrößern Bild anklicken

Da die Planungsmöglichkeiten in den Gruppen A und B identisch sind, sollen im folgenden beispielhaft die 3 Planungsvarianten 1. bis 3. kurz erläutert werden. Diese können alternativ aber auch mehrere oder alle gemeinsam je nach Bedarf verwendet werden. Das Finanzanlagevermögen nimmt wegen einiger Besonderheiten eine Sonderrolle ein. Details dazu finden Sie hier.

Ad 1.: AfA und Verkäufe vorhandener VG

Methode 1 bezieht sich immer nur auf das bereits zu Planungsbeginn vorhandene Anlagevermögen (der jeweiligen Gruppe A bis C). Dieses wird auf dem Blatt "Annahmen" in der Start- bzw. Anfangsbilanz eingegeben. D.h. bei Neuplanungen bzw. Neugründungen (Startbilanz leer) braucht dieser Typ gar nicht beachtet bzw. genutzt werden.

Zum Vergrößern Bild anklicken

Der obige Screenshot zeigt beispielhaft einen solchen Block. Sofern keine Anlagenverkäufe geplant sind muss lediglich eine einzige Vorgabe gemacht werden und zwar die Restnutzungsdauer des Anlagevermögens zu Modellstart in Monaten. Der Anfangsbestand wird automatisch vom Blatt "Annahmen" übernommen (im Bsp.-Screenshot 10.000 EUR), die Abschreibungen entsprechend ihrer Eingabe über die Restnutzungsdauer (im Bsp. 36 Monate) automatisch korrekt berechnet.

Optional besteht die Möglichkeit, zu bestimmten Zeitpunkten (Monaten) Anlagevermögen ganz oder teilweise zu verkaufen. Dazu müssen Sie zum einen den Netto-Buchwert der Verkäufe im jeweiligen Monat vorgeben (falls ihre Eingabe höher ist als der Restbuchwert zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie eine Fehlermeldung in der Kontrollzelle in Spalte E). Zum anderen ist der Netto-Verkaufserlös (also ohne USt.) anzugeben. Dies definiert einerseits die Liquidität die ihnen zufliest und andererseits ob ggf. in der GuV ein Gewinn (Ertrag > Buchwert der Verkäufe) oder ein Verlust (Ertrag < Buchwert der Verkäufe) verbucht wird oder der Verkauf erfolgsneutral (Ertrag = Buchwert der Verkäufe) stattfindet.

Hinweis

In der GuV (Erfolgsrechnung) finden Sie die Anlagenabgänge (Netto-Buchwert der Verkäufe) in der Zeile Abschreibungen wieder (automatisch!), den Ertrag als separate Zeile unter den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" (vor BilRUG, also bis Version 4.04, wurden derartige Erträge den "außerordentlichen Erträgen" zugerechnet, da i.d.R. davon auszugehen war, dass der Verkauf von Anlagevermögen nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählte). Die Höhe der beiden Positionen bestimmt dann selbstverständlich den Effekt auf das Periodenergebnis (Bsp.: Verkauf zu Buchwert => Aufwand = Ertrag => erfolgsneutral).

Sofern ihre Verkäufe umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie einen entsprechenden MWSt.-Satz auswählen. Andernfalls setzen Sie dieses Eingabefeld auf 0% (keine USt.). Die Umsatzsteuerauswirkungen werden automatisch korrekt liquiditätsmäßig berechnet und berücksichtigt.

Ad 2.: Neue Investitionen (einfach mit Verkaufsoption)

Mit Hilfe dieser Berechnungsblöcke können Sie neue Investitionen (im Planungs- bzw. Modellzeitraum) planen. Da hier auch die Möglichkeit zu Anlageverkäufen besteht, kann nur eine einzige Investition pro Block geplant werden (deshalb die Bezeichnung "einfach"). Andernfalls wäre die automatisierte Ermittlung des Restbuchwertes zum Verkaufszeitpunkt nicht ohne weiteres möglich.

Der folgende Screenshot zeigt beispielhaft einen solchen Berechnungsblock:

Zum Vergrößern Bild anklicken

Die Planung ist im Grunde selbsterklärend und besteht aus einer beliebigen Bezeichnung für den Vermögensgegenstand (im Bsp. Fräsmaschine), der Vorgabe der Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AK/HK), der Definition des Anschaffungszeitpunktes (im Dropdown werden nur Daten die in der Modelldauer liegen vorgeschlagen), Auswahl eines MWSt.-Satzes und schließlich der Vorgabe der Nutzungsdauer (in Monaten). Alle Berechnungen finden anschließend automatisch statt.

Sind Verkäufe geplant, so entsprechen der Aufbau und die erforderlichen Eingaben dem eingangs erläuterten Vorgehen (siehe Verkauf von Anlagevermögen).

Ad 3.: Neue Investitionen (mehrfach ohne Verkaufsoption)

Sind keine Verkäufe von Anlagevermögen geplant oder sollen Eigenleistungen aktiviert werden, kann Variante 3 genutzt werden. Den beispielhaften Aufbau dieses Planungsblockes zeigt der folgende Screenshot.

Zum Vergrößern Bild anklicken

Die Vorgehensweise bei der Planung von Investitionen und Abschreibungen in einem solchen Block ist für jedes Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand gleich und besteht immer aus den folgenden 5 Schritten:

1.Bezeichnung des Vermögensgegenstandes eingeben

2.MwSt.-Satz per Dropdown auswählen

3.Nutzungs-/Abschreibungsdauer in Monaten (nicht in Jahren) eingeben

4.Typ wählen: "I" für Standard-Investition oder "AE" für aktivierte Eigenleistungen

5.Netto-Anschaffungswerte (bzw. Anschaffungs- od. Herstellungskosten bei aktivierten Eigenleistungen) zu(m) jeweiligen Zeitpunkt(en) planen. Bitte beachten Sie, dass auch die Investitionen ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer, also netto, geplant werden (ab Spalte J). Die Berechnungen zur Mehrwertsteuer erfolgen automatisch in Abhängigkeit von dem jeweils ausgewählten Steuersatz.

Hinweis: Abschreibungen erfolgen immer pro rata temporis, d.h. zeitanteilig. Wird ein Wirtschaftsgut zum Beispiel erst im Juli angeschafft, so können nur die verbleibenden sechs Monate, also 6/12 (= die Hälfte) der Jahresabschreibung geltend gemacht werden. Das Excel-Finanzplan-Tool berücksichtigt dies automatisch, je nachdem in welchem Monat Sie die Investition planen.

Für Investitionsgegenstände mit der gleichen Nutzungsdauer, können Sie auch nur einen einzigen Planungsblock (vom Typ 3) nutzen. Tragen Sie einfach die entsprechenden Netto-Anschaffungskosten in den jeweiligen Monaten ein (deshalb Bezeichnung "mehrfach"). Die Berechnungen der Abschreibungen erfolgen automatisch. Planen Sie z.B. für jeden neuen Mitarbeiter einen neuen Computer anzuschaffen, können Sie das für sämtliche Mitarbeiter in einem Block abbilden. Sie können sogar in die Eingabezeilen eine Formel einfügen und auf diese Weise die Planung an die Mitarbeiterentwicklung koppeln (z.B. EUR 1.500 x Anzahl neue Mitarbeiter im jeweiligen Monat).

Wichtig

Seit 2010 besteht für die Herstellungskosten von selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern (z.B. Software oder Patente), die der Entwicklungsphase (nicht Forschungsphase) eindeutig zugeordnet werden können, ein Aktivierungswahlrecht nach §248 HGB in Verbindung mit §255 (2a) HGB. Diese können sie somit in der ersten Gruppe „Immaterielle Vermögensgegenstände“ planen. Im Falle der Aktivierung, d.h. der Ausübung des Wahlrechts, greift aber die Ausschüttungssperre des § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB. Außerdem ist zu beachten, dass der Ansatz in der Steuerbilanz verboten ist (§ 5 Abs. 2 EStG). Aus diesem Grund werden die im Excel-Finanzplan-Tool für einen solchen Fall ermittelten Steuerzahlungen, deren Berechnung auf der Handelsbilanz basiert, nicht mit der späteren Realität übereinstimmen. Wir empfehlen, die Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern vorab mit einem Steuerberater zu besprechen.

Fehlerkontrollen bei der Planung von Investitionen und Abschreibungen bzw. Verkäufen von Anlagevermögen

Das EFT versucht aktiv möglichst viele Inkonsistenzen und Fehler abzufangen bzw. anzuzeigen. Dazu wurden zahlreiche Fehlerkontrollen implementiert und ganz unten auf dem Blatt "Annahmen" zusammengefasst. Deren Gesamtkontrolle wurde darüber hinaus in die Kopfzeile auf jedes Blatt verlinkt, so dass jederzeit ersichtlich wird, sobald eine Kontrollzelle "anschlägt".

Für den Abschnitt Investitionen, Abschreibungen bzw. Verkäufe von Anlagevermögen wurden zwei potentielle Fehlermöglichkeiten identifiziert und überprüft (siehe Screenshot).

Zum Vergrößern Bild anklicken

Zum einen kann bei fehlerhafter Eingabe durch den Anwender der Fall eintreten, dass bei irgendeinem der Vermögensgegenstände unter Netto-Buchwert der Verkäufe ein höherer Wert eingetragen wird, als der Restbuchwert zum jeweiligen Zeitpunkt. In diesem Fall wird dies bei dem jeweiligen VG als Fehler angezeigt. Alle VG werden nochmals in der Fehlerkontrolle in Zeile 246 aggregiert.

Zum anderen kann es sein, dass bei Nutzung der Planungsvariante "2. Neue Investitionen (einfach mit Verkaufsoption)" ein Anschaffungszeitpunkt eingetragen wird, der außerhalb der Modelldauer liegt (z.B. weil der Planungsstart nachträglich angepasst wird etc.). In diesem Fall erhalten Sie ebenfalls einen Fehlerhinweis (bei jedem VG und auch summarisch in Zeile 247 => siehe Screenshot oben). Die Fehlermeldung erscheint aber nur dann, wenn auch tatsächlich eine Investition geplant wurden. Solange die Eingabezelle "Netto-AK/HK" bei dem jeweiligen VG leer bleibt, wird keine Fehlermeldung ausgelöst.

Das Finanzanlagevermögen nimmt eine gewisse "Sonderstellung" ein. Dabei werden die Finanzanlagen auf der Aktivseite der Bilanz unterteilt in 1. Beteiligungen, 2. Ausleihungen und 3. Wertpapiere des Anlagevermögens.

Die Planungsmöglichkeiten und Struktur dieser Bereiche unterscheiden sich von denen für die Immateriellen Vermögensgegenstände bzw. den Sachanlagen, was den Besonderheiten geschuldet ist. Zum einen werden Finanzanlagen nicht planmäßig, sondern ausschließlich außerplanmäßige abgeschrieben (damit gibt es keine Nutzungsdauer), auch gibt es keine Umsatzsteuer bei den Finanzanlagen (so dass auch hierfür keine Eingabezellen erforderlich sind), zum anderen besteht die Möglichkeit von (nicht liquiditätswirksamen) Zuschreibungen. Schließlich werden bei einem Verkauf etwaige Buchgewinne bzw. -verluste dem Finanzergebnis in der GuV zugeordnet und für Ausleihungen erhält man ggf. Zinserträge.

Der folgende Screenshot zeigt exemplarisch die Planungsmöglichkeiten für Ausleihungen (C 1.2). Bis auf die unteren Zeilen "Zinserträge" entspricht der Aufbau dem bei den Beteiligungen (C 1.1) bzw. den Wertpapieren (C 1.3).

Zum Vergrößern Bild anklicken

Sofern auf dem Blatt „Annahmen“ Startbilanzwerte vorgegeben wurden, werden diese hier selbstverständlich zum Planungsbeginn übernommen (im Bsp. oben 300 EUR). Es besteht dann die Möglichkeit "Zugänge" zu planen. ACHTUNG: Zugang bedeutet Erhöhung des Bilanzwertes "Ausleihung", was aber mit einem Liquiditätsabfluss verbunden ist, da ja Geld ausgeliehen wird. Auch besteht in den beiden Zeilen darunter die Möglichkeit, zu beliebigen Zeitpunkten (nicht liquiditätswirksame) außerplanmäßige Abschreibungen oder auch Zuschreibungen (= Wertaufholungen) zu planen. Ist die von ihnen eingegebene Abschreibung zu hoch (resultiert also ein negatives Bilanzkonto), erhalten Sie eine Warnmeldung. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie Rückzahlungen (= Einzahlungen) der Ausleihungen planen, die den Restbuchwert übersteigen (siehe Screenshot-Beispiel: Inputwert liegt 100 EUR über Maximum => deshalb entsprechende Fehlermeldung im linken Bereich).

Bei den Rückzahlungen kann über die beiden Parameter "Rückzahlung (Liquidität)" und "Buchwert der Rückzahlung" bestimmt werden, ob zum, über oder unter Buchwert zurückgezahlt wird. In den letzten beiden Fällen werden die zugehörigen Erträge bzw. Aufwände automatisch berechnet und betriebswirtschaftlich korrekt in der GuV als Teil des Finanzergebnises ausgewiesen.

Zinserträge bei Ausleihungen

Bei Bedarf ist es möglich, für die Ausleihungen Zinserträge zu planen. Dies kann zum einen manuell erfolgen. In diesem Fall ist unter "Zinszahlungen (manuell planen?)" JA auszuwählen. Anschließend können die Eingabezellen zwei Zeilen tiefer in den einzelnen Monaten mit bliebigen absoluten Werten (oder auch Formeln) befüllt werden. In aller Regel empfiehlt sich die manuelle Planung von Zinserträgen, sofern mehrere Ausleihungen mit verschiedenen Konditionen in der Bilanz saldiert werden. WICHTIG: Die Werte (Zinsen) müssen positiv eingegeben werden, andernfalls erhalten Sie eine Fehler- bzw. Hinweismeldung.

Zum anderen können Zinserträge auch automatisiert geplant werden. Wird unter "Zinszahlungen (manuell planen?)" NEIN ausgewählt (so wie im Screenshot-Beispiel oben), dann kann ein Zinsatz (p.a.) vorgegeben werden und die Zinsberechnung erfolgt automatisch (jeweils monatlich) auf Basis des jeweiligen Eröffnungsbilanz-Wertes.

Unter aktivierten Eigenleistungen werden die im Unternehmen selbst erstellten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verstanden, die nicht verkauft werden, sondern im Unternehmen verbleiben und dort genutzt werden. Diese können sowohl zum Sachanlagevermögen als auch zum immateriellen Anlagevermögen gehören. Darunter fallen zum Beispiel Gebäude, Maschinen oder Werkzeuge aber auch bspw. gewerbliche Schutzrechte wie Patente oder Warenzeichen, Lizenzen, Software oder ein (erworbener) Geschäfts- oder Firmenwert.

Auf dem Blatt „Invest+AfA“ können derartige „Aktivierte Eigenleistungen“ geplant werden (im Planungsblock "3. Neue Investitionen (mehrfach ohne Verkaufsoption)") sofern bei Typ „AE“ (bei Schritt 4 bei der Abschreibungsplanung) ausgewählt wird. Bei dem entsprechenden Vermögensgegenstand wird dann die Umsatzsteuer automatisch deaktiviert (auf 0% gesetzt). Die auf diese Weise aktivierten Eigenleistungen werden aus der Liquiditätsplanung heraus gerechnet (gehen liquiditätsmäßig ja bereits über entsprechende Aufwandspositionen in der GuV ein) und werden bilanziell korrekt abgebildet. Automatisch werden die Abschreibungen gemäß ihren Vorgaben zur Nutzungsdauer korrekt berechnet und außerdem werden die aktivierten Beträge in der GuV in der Ertragszeile „Andere aktivierte Eigenleistungen“ hinzugefügt.

Bei Nutzung dieser Funktionalität vergessen Sie bitte nicht, den Aufwand für die auf diese Weise aktivierten Eigenleistungen (z.B. entsprechende Material- + Personalkosten) in der GuV unter den entsprechenden Kostenzeilen zu planen. Dies geschieht nicht automatisch.

Hintergrund

Eigenleistungen sind in der GuV als Ertrag zu erfassen (§ 275 Abs. 2 HGB). Mit der Aktivierung werden die entstandenen Kosten (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) auf diese Weise in der GuV (ergebnismäßig) neutralisiert und über die Jahre der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes verteilt (abgeschrieben). Im Grundsatz besteht eine Aktivierungspflicht.

Häufig verlangen Lieferanten, dass vor Lieferung größerer Investitionen (z.B. Maschinen etc.) Teilbeträge zu einem bestimmten Zeitpunkt angezahlt werden müssen. Derartige geleistete Anzahlungen sind genauso wie erhaltene Anzahlungen in der Bilanz zu aktivieren bzw. zu passivieren.

Im Excel-Finanzplan-Tool können unten auf dem Blatt "Invest+AfA" Anzahlungen auf das Sachanlagevermögen (SAV) geplant werden. Die Bezeichnungen der Vermögensgegenstände sowie der zugehörige MwSt.-Satz werden von oben (hier von Abschnitt "B Sachanlagen") übernommen und können dort bei Bedarf angepasst werden. Im einfachen Screenshot-Beispiel unten ist z.B. ein Fall dargestellt, bei dem für eine Maschine die in Monat 5 geliefert und aktiviert werden soll 2 Anzahlungen fällig sind und zwar der halbe Betrag in Monat 1 und die andere Hälfte in Monat 4. Es sind beliebige andere Fälle denkbar z.B. auch, dass eine Restzahlung bei Lieferung fällig wird. In diesem Fall müsste im oberen Teil bei der Planung der Anzahlung der Restbetrag ebenfalls in Monat 5 geplant werden. Zu beachten ist auch hier, dass die (gesamte) Auflösung nicht höher und auch nicht zeitmäßig vor den Anzahlungen stattfinden kann. Bei Fehleingaben werden Sie automatisch darauf hingewiesen und können ihre Planung entsprechend anpassen.

Zum Vergrößern Bild anklicken

Schaut man weiter oben auf dem Blatt "Invest-AfA" wie sich das Beispiel bei der Berechnung der Abschreibungen auswirkt (Screenshot unten), so sieht man, dass die kompletten 10.000 EUR erst in Monat 5 aktiviert und von da an korrekt abgeschrieben werden (eckige Markierung). Es ist zusätzlich möglich in der gleichen Zeile noch weitere Investitionen zu planen (z.B. runde Markierung). Der Abschreibungsbetrag passt sich automatisch korrekt an. Für diese zusätzlichen 5.000 EUR werden aber natürlich keine Anzahlungen berücksichtigt, sondern Aktivierung und Liquiditätswirkung finden zeitgleich statt.

Zum Vergrößern Bild anklicken

Etwaige Anzahlungen für VG aus der Startbilanz können betragsmäßig auf die vorhandenen 6 Positionen verteilt werden (Spalte G). Die Auflösung (= Aktivierung) erfolgt dann in der gleichen Zeile wie oben erläutert. Sinn der betragsmäßigen Aufteilung des Startbilanzwertes ist es, dass die Prüfzeilen (Kontrolle Aktivierungsbetrag) korrekt arbeiten, da nur maximal soviel aktiviert werden darf, wie Anzahlungen vorhanden sind.

Ist eine Abschreibung eine Investition?

Fazit zum Thema Abschreibungen in der Buchhaltung Abschreibungen dokumentieren also in der Buchhaltung den Wertverlust von Vermögensgegenständen. Während die Investition zu einem direkten Liquiditätsabfluss führt, entstehen durch Abschreibungen in der GuV keine liquiditätswirksamen Aufwendungen.

Was zählt zu den Investitionskosten?

Wissenswertes über Investitionskosten und ihre Abrechnung. Als Betreiber eines Alten- oder Pflegeheims wissen Sie: Investitionskosten sind alle Ausgaben für Anschaffung, Herstellung und Instandsetzung von Gebäuden und technischen Anlagen: Mieten, Finanzierungen, Leasingraten, Abschreibungs- und Instandhaltungskosten.

Was versteht man unter Abschreibungen?

Als Abschreibung bezeichnet man die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Anlage- oder Umlaufvermögensgegenständen auftreten. Mittels Abschreibungen lässt sich der Gewinn effektiv mindern, um Steuern zu sparen. Das Ausnutzen möglicher Abschreibungen kann den Unternehmenserfolg maßgeblich fördern.

Was sind Investitionen ins Anlagevermögen?

Investitionen in Wirtschaftsgüter – das sogenannte Anlagevermögen – sollen dem Unternehmen langfristig dienen. Diese Investitionen können Arbeitsmittel wie zum Beispiel Computer, Maschinen oder Büromöbel sein, aber auch ein entgeltlich erworbener Kundenstamm oder der betriebliche Firmenwagen.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte