Ab wie viel jahren kann man roller führerschein machen

Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb der passenden Fahrerlaubnis. Der ADAC hat Tipps zu Führerscheinklassen, Fahrprüfung und Kosten zusammengetragen.

  • Mindestalter für die Klasse AM auf 15 Jahre gesenkt

  • Fahrprüfung: Die Kosten für Theorie und Praxis

  • Führerscheinklasse AM für Kleinkraft-Roller

Seitdem die so genannte 3. EG-Richtlinie zur Angleichung der Fahrerlaubnisklassen an andere europäische Länder am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurde aus den ehemaligen Führerscheinklassen S und M die heutige Klasse AM.

Klasse AM: Was darf man ab wann fahren?

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdernmit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten. Lesen Sie mehr zu AM mit 15

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • Krafträder

  • zweirädrige Krafträder

  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)

  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)

Fahrschule: Unterricht und Prüfung

In der praktischen Fahrprüfung ist ein Slalomkurs Pflicht © ADAC/Uwe Rattay

Die Ausbildung in der Fahrschule für die Klasse AM enthält wie beim Pkw-Führerschein einen theoretischen und einen praktischen Block.Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen.

Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen. Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden. Mit 30 km/h oder mit Schrittgeschwindigkeit muss schließlich ein Slalom mit sieben Meter Abstand absolviert werden.

Übrigens: Die Theorieprüfung kann man bereits drei Monate vor dem qualifizierenden Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung aber erst einen Monat vorher. 

Rollerführerschein: Kosten und Voraussetzungen

Die Kosten für einen Rollerführerschein variieren je nach Anzahl der Fahrstunden © Shutterstock/sonsart

Wer sich einen Motorroller anschaffen möchte, sollte auch die Kosten für die Fahrschule einkalkulieren. Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 800 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.

Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht. Und nicht vergessen: Rechtzeitig den Antrag für die Führerscheinklasse ausfüllen und den Personalausweis und ein Passbild zur Prüfung mitbringen!

Wie lange gilt ein Rollerführerschein?

Die verschiedenen Fahrzeugklassen sind auf der Rückseite des Führerscheins aufgeführt © ADAC

Der Führerschein für Motorroller ist unbegrenzt gültig. Für Inhaber eines alten Führerscheins gilt: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf dessen Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde das auf dem neuen Schein ein. Seit der Neuregelung im Januar 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.

Alternativen: Klasse A1 oder Mofaführerschein

Eine Alternative für 16-jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofaführerscheinerwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

Für den Mofaführerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind. Für den Mofaführerschein müssen Fahrschüler nur eine theoretische Führerscheinprüfung ablegen.

Wie alt muss man sein um Roller fahren zu dürfen?

Wie alt muss man zum Erwerb des Führerscheins sein? Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren, die Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann schon ein halbes Jahr vorher begonnen werden.

Welchen Führerschein mit 14 NRW?

Junge Menschen in Nordrhein-Westfalen können künftig den Moped-Führerschein ein Jahr früher erwerben. Das Landeskabinett hat am Dienstag (14. Januar 2020) die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre beschlossen.

Was darf man mit 15 fahren Bayern?

Seit November 2020 dürfen 15-Jährige in Bayern den Mopedführerschein machen. Allerdings gilt dies nur, sofern ein individueller Bedarf besteht und der Teenager eine entsprechende Verkehrsreife mitbringt. Somit ist es nunmehr in 11 deutschen Bundesländern möglich, den Mopedführerschein mit 15 Jahren zu machen.

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